Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024) als Drucksache (20/11522) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die beim Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern im November 2023 beschlossenen Entlastungen der Länder und Kommunen durch den Bund.
Mit dem Gesetz wird die dort vereinbarte Abschlagszahlung für das Jahr 2024 umgesetzt, indem durch eine Anpassung von Paragraf 1 Absatz 2 FAG der Umsatzsteueranteil des Bundes für das Jahr 2024 um 500 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder für das Jahr 2024 um den gleichen Betrag erhöht wird. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden, im Rahmen des Pauschalentlastungsgesetzes vom 13. November 2023 umgesetzten festen Flüchtlingspauschale in Höhe von 1.250 Millionen Euro führt diese Änderung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zum vereinbarten Abschlag in Höhe von insgesamt 1.750 Millionen Euro.
Es geht ferner um Entlastungen durch den Bund im Zusammenhang mit dem Wärmeplanungsgesetz. So soll zur finanziellen Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der Erstellung von Wärmeplänen der Umsatzsteueranteil des Bundes von 2024 bis einschließlich 2028 um jeweils 100 Millionen Euro reduziert und der Umsatzsteueranteil der Länder um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden.
Quelle: Bundestag
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