Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin informiert darüber, dass mit Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung – vom 12. Juni 2024 BGBl. I S. 2 vom 17.06.2024) das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert worden ist. Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt.
Das Gesetz ist am 18.06.2024 in Kraft getreten. Mit Artikel 3 des Gesetzes wird der Katalog der Straftaten, die zu einem obligatorischen Ausschluss vom Wettbewerb führen, um den Straftatbestand § 108f Strafgesetzbuch (Unzulässige Interessenwahrnehmung) ergänzt.
Im Vergabeservice Berlin wurden hierzu folgende Unterlagen eingestellt:
Die überarbeiteten Formulare stehen auch auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin zur Verfügung.
Darüber hinaus wurden folgende Formulare redaktionell überarbeitet und im Vergabeservice Berlin eingestellt:
Das Formular Wirt-124.2 UVgO steht auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin unter der Bezeichnung Wirt-124e UVgO zur Verfügung. Im Übrigen wurde der Leitfaden Beschaffungsformulare UVgO angepasst.
Quelle: Vergabeservice Berlin
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