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Baden-Württemberg: Direktaufträge werden bis 100.000 EUR ermöglicht

Der Ministerrat Baden-Württemberg hat ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau am 26.07.2024 beschlossen. Hierzu gehört auch eine neue Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Verwaltungsvorschrift VwV Beschaffung ist von 59 auf zwölf Seiten gekürzt worden. Im Interview mit dem Staatsanzeiger für Baden-Württemberg äußert sich Staatsminister Dr. Florian Stegmann zu den beschlossenen Vorhaben und stellt die Änderungen im Landesvergaberecht vor.

Laut Interview werden in Baden-Württemberg dann folgende Wertgrenzen gelten:

Statt bisher 5.000 EUR können Direktaufträge künftig bis 100.000 Euro abgeschlossen werden. Die Wertgrenze für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (bislang 100.000 EUR) wird bis zur EU-Schwelle von derzeit 221.000 EUR angehoben. Das Gleiche gilt für die Verhandlungsvergabe.

Ob die erhöhten Wertgrenzen zu mehr Missbrauch führen werden soll Ende 2026 evaluiert werden.

Transparenz, CO2-Schattenpreis und die Mobilisierung von Start-Ups lesen Sie im Interview des Staatsanzeigers Baden-Württemberg, hier.

Weitere Informationen zum Thema: „Entlastungsallianz für Baden-Württemberg“ finden Sie unter .

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

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