Der Bund hat zum Ende des Jahres 2024 alle 115 priorisierten OZG-Leistungen online zur Verfügung gestellt. Das berichtet das Bundesinnenministerium. Das Ziel aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ist damit vollständig erreicht. Bürger:innen können nun unter www.bund.de unter anderem Kindergeld, Mutterschutzmeldung oder Bildungskredite digital beantragen. Im Bereich des öffentlichen Einkaufs wurden zudem vermehrt digitale Geschäftsprozesse implementiert.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte sich zufrieden. In einem Pressestatement des Bundesinnenministeriums sagt sie: „Ich freue mich sehr, dass jetzt alle 115 wichtigen Verwaltungsleistungen des Bundes vollständig digitalisiert und online verfügbar sind. Das macht das Leben für viele Bürgerinnen und Bürger leichter und ist unmittelbar im Alltag spürbar: In vielen Fällen ist es jetzt nicht mehr nötig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in vielen Bereichen ein Ende.“ Sie betonte außerdem, dass durch das geänderte OZG, das im Juli in Kraft trat, digitale Anträge die Papierform ersetzen und viele Nachweise nur noch einmal vorgelegt werden müssen. Unternehmen sollen künftig von vollständig digitalen Verfahren profitieren, die Bürokratie reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken.
Fortschritte in Ländern und Kommunen
Über 100 der am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen sind heute in einzelnen Bundesländern und Kommunen digital verfügbar. Beispielsweise ist die digitale Wohnsitzanmeldung nach einem Umzug in 15 der 20 größten deutschen Städte möglich. In den angeschlossenen Kommunen können rund 35 Millionen Bürgerinnen und Bürger diesen Service nutzen. Ziel bleibt jedoch eine flächendeckende Verfügbarkeit solcher Dienste in ganz Deutschland. Durch die Digitalisierung profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die sich den Gang zum Amt sparen, sondern auch die Mitarbeitenden der Behörden, die durch automatisierte Prozesse entlastet werden. Dies gilt auch für Meldungen an die Familienkasse und den öffentlichen Einkauf, wo eine stärkere Integration digitaler Verfahrensschritte erreicht wurde. Besonders Unternehmen profitieren, da sie sich einfacher an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können.
Handlungsbedarf besteht weiterhin
Die Ausprägung der Verfügbarkeiten von Online-Diensten innerhalb der Verwaltung ist immer noch sehr ungleich verteilt. Auf dem Dashboard Digitale Verwaltung können Bürger:innen den jeweiligen Digitalisierungsgrad der Verwaltung ihres Bundeslandes oder ihrer Kommune einsehen. Auch der Entwicklungsstand verschiedener OZG-Leistungen kann hier verfolgt werden. Laut der dort angegebenen Daten können beispielsweise die Anmeldung und Genehmigung von Unternehmen in Nordrhein-Westfahlen und Bremen vollständig digital abgewickelt werden. Im Bereich der öffentlichen Vergabe ist in Bremen eine Online-Beantragung hingegen zwar grundsätzlich möglich. Nachweise können regelmäßig jedoch noch nicht online übermittelt werden. Auch im Bereich der Bauvorbescheide und -genehmigungen gibt es noch Handlungsbedarf.
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