Die Europäische Kommission schlägt Maßnahmen vor, um Investitionen in die Verteidigung und die Produktion von Verteidigungsgütern zu beschleunigen, damit die EU besser auf die derzeitigen Sicherheitsherausforderungen reagieren kann, wie sie im Weißbuch der Kommission zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 beschrieben werden.
Zweck der in einer Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft festgelegten Maßnahmen ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Industrie bei der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeiten und dem Ausbau der entsprechenden Infrastruktur. Die EU soll dadurch ein so hohes Maß an Bereitschaft erreichen, dass sie für einen Konflikt hoher Intensität gewappnet ist und somit Aggressoren abschrecken kann. Die Maßnahmen verringern den Verwaltungsaufwand, erleichtern Investitionen in Verteidigungsfähigkeiten und sorgen für mehr Planbarkeit für die Industrie. Sie erleichtern auch den Zugang zu EU-Mitteln. In der Omnibus-Verordnung sind daher folgende Änderungen vorgesehen:
- Einführung einer Regelung zur beschleunigten Genehmigung von Verteidigungsprojekten: In der gesamten EU kann das Genehmigungsverfahren mehrere Jahre dauern. Mit dem Vorschlag wird diese Frist auf 60 Tage verkürzt. Ferner wird vorgeschlagen, in den Mitgliedstaaten zentrale Anlaufstellen für die Verteidigungsindustrie einzurichten.
- Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds für Antragsteller und Teilnehmer. Dadurch wird auch eine stärkere Beteiligung ukrainischer Einrichtungen am Europäischen Verteidigungsfonds erleichtert.
- Erleichterung von Beschaffungen durch die Förderung gemeinsamer Beschaffungen und Erhöhung der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge zwecks schnellerer grenzüberschreitender Verbringung von Verteidigungsgütern.
- Klärung der Anwendung bestehender EU-weit geltender Vorschriften, etwa des Wettbewerbs- oder Umweltrechts.
- Gesicherte Berücksichtigung der Verteidigungserfordernisse in den Vorschriften zu Chemikalien.
- Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln durch Straffung der Förderkriterien für „InvestEU“, Leitlinien für nachhaltige Investitionen im Bereich Verteidigung und Klärung des Begriffs „umstrittene Waffen“ im Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Zusammen sollen diese Änderungen Europa zu rascherem Handeln und wirksamerer Koordinierung befähigen und sicherstellen, dass seine Verteidigungsindustrie zügig und in großem Umfang liefern kann.
Nächste Schritte und weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: EU Kommission
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