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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 02/10/2025 Nr. 72350

Bundestariftreuegesetz: Eine „Diskriminierung von inländischen Unternehmen“

Der VDMA vertritt 3.600 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Sein Hauptgeschäftsführer kritisiert den Entwurf zum Bundestariftreuegesetz und erkennt in dem Entwurf eine „Diskriminierung von inländischen Unternehmen“.

Der VDMA hat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes veröffentlicht. Der Hauptgeschäftsführer führt hierzu aus:

  • „Anbieter, die Leistungen für Bundesaufträge im Ausland erbringen, unterliegen hierfür nicht den geplanten Tariftreue-Verpflichtungen – eine klare Diskriminierung inländischer Unternehmen im Wettbewerb.“
  • „Das Bundesarbeitsministerium begrenzt den Anwendungsbereich bewusst auf Leistungen, die innerhalb Deutschlands erbracht werden, um Konflikte mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit zu vermeiden. Das mag rechtlich geboten sein, zeigt aber, wie widersinnig das Vorhaben ist. Tariftreueregelungen führen nicht zu besseren Arbeitsbedingungen, sondern vernichten im schlimmsten Fall Arbeitsplätze.“
  • „In einer ohnehin angespannten Wirtschaftslage werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen außerdem mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten belastet, während ihre ausländischen Wettbewerber ungehindert agieren können.“

Quelle: VDMA

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