Mit einer umfassenden Beschaffungsreform will die Regierung die Bundeswehr schlagkräftiger machen. Das Beschleunigungsgesetz soll die Materialbeschaffung und Planungsverfahren, etwa für Kasernen, deutlich vereinfachen. Es ist am 14. Februar in Kraft getreten.
Mit den Beschlüssen des Kabinetts können zum Beispiel dringend benötigte Waffensysteme und Munition schneller beschafft werden.
Die Bundesregierung will die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas machen. Soldatinnen und Soldaten brauchen in kurzer Zeit und unkompliziert passende Ausrüstung. Mit dem neuen Gesetz werden die Beschaffung von neuem Material sowie Bau und Sanierung von Bundesgebäuden erheblich erleichtert.
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz ist am 14. Februar nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Das Gesetz war zuvor am 15. Januar vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hatte es abschließend am 30. Januar gebillgt.
Militärische Infrastruktur schneller aufbauen
„Wir sorgen mit neuen Regeln dafür, dass unsere Soldatinnen und Soldaten das bekommen, was sie brauchen, um konventionell die stärkste Armee Europas zu werden”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz. Mit den Beschlüssen können zum Beispiel dringend benötigte Waffensysteme und Munition schneller beschafft werden.
Auch kann so die militärische Infrastruktur schneller ausgebaut werden, um die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. Zudem werden die Rüstungskooperationen mit NATO-und EU-Partnern zum Beispiel durch gemeinsame Beschaffungen gestärkt.
Das neue Vorhaben sorge für „deutlich mehr Tempo” bei der Beschaffung für die Bundeswehr. Wichtig sei nun ein enger Schulterschluss mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, betonte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bei der Kabinettbefassung im Juli 2025. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche unterstrich, dass das Ziel klar sei: „Wir müssen technologisch und industriell stärker werden als potentielle Angreifer. Damit sichern wir den Frieden.”
Einige wesentliche Regelungen:
- Kern des Beschlusses ist die Reform und erhebliche Erweiterung des im Jahr 2022 eingeführten Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG). So findet es nun auf alle Aufträge zur Deckung der Bedürfnisse der Bundeswehr Anwendung – also neben den militärischen auch alle zivilen Bedarfe wie Sanitätsmaterial und Bauleistungen, etwa für Kasernen.
- Aussetzung der Losvergabe: Die Pflicht zur Losvergabe von Aufträgen wird bis Ende 2030 ausgesetzt.
- Anhebung der Wertgrenzen: Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte werden durch eine Anhebung erleichtert. Damit werden insbesondere mehr Direktvergaben ermöglicht.
- Wichtige Sonderregelungen für Verteidigung und Sicherheit: Verkäufe von Regierung zu Regierung (Government-to-Government) werden erleichtert. Beschaffungen können ausnahmsweise ohne Ausschreibung erfolgen, wenn dies im Sinne der Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften notwendig ist.
Weniger Bürokratie
Die Änderung weiterer Verwaltungsvorschriften wird zudem die Vergabestellen entlasten. Damit dient das neue Gesetz übrigens auch dem Bürokratierückbau: Zusammen entsteht eine Entlastungswirkung von rund 23 Millionen Euro für den Bund und 6,9 Millionen Euro für die Wirtschaft.
Quelle: Bundesregierung
Beiträge auf Vergabeblog
Zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz finden Sie auf Vergabeblog:














Schreibe einen Kommentar