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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 25/03/2026 Nr. 73790

EU-Mercosur-Abkommen: vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026

Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Die Europäische Union hat den Mercosur-Ländern die vorläufige Anwendungsurkunde für das Interimshandelsabkommen entsprechend notifiziert.

EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič erklärte:

„Der heutige Tag ist ein wichtiger Schritt, um unsere Glaubwürdigkeit als bedeutender Handelspartner unter Beweis zu stellen. Die Priorität besteht nun darin, dieses Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur in konkrete Ergebnisse umzusetzen und den EU-Exporteuren die Plattform zu bieten, die sie benötigen, um neue Chancen für Handel, Wachstum und Arbeitsplätze zu nutzen. Die vorläufige Anwendung wird es uns ermöglichen damit zu beginnen, dieses Versprechen einzulösen. Ich freue mich darauf, dass dieses Abkommen sein Potenzial entfaltet, unsere Wirtschaft stärkt und unsere Position im Welthandel festigt, während wir alle demokratischen Verfahren abschließen.“

Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens (iTA) wird ab dem 1. Mai vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern gelten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben – Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert und wird seine Mitteilung voraussichtlich in Kürze übermitteln. Mit der Übermittlung ihrer „Verbalnote“ an Paraguay, dem gesetzlichen Verwahrer der Mercosur-Verträge, hat die Europäische Kommission den letzten Verfahrensschritt für die vorläufige Anwendung gemäß dem Beschluss des Rates vom 9. Januar vollzogen.

Das iTA enthält auch Vorgaben zum Vergaberecht. Kapitel 12 enthält Vorgaben zum „Government procurement“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: EU Kommission

 

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