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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 28/05/2026 Nr. 74424

Hessen reformiert das Vergaberecht: Zwischen Beschleunigung und Tariftreue

Mit der Novelle des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verfolgt die Landesregierung ein ambitioniertes Ziel: Öffentliche Beschaffung soll schneller, einfacher und zugleich sozial verbindlicher werden. Jüngst hat sich der Wirtschaftsausschuss des hessischen Landtages am 08.05.2026 im Rahmen einer Anhörung von Fachleuten und Verbänden mit dem Gesetzesentwurf befasst. Dieser verbindet weitreichende Verfahrensvereinfachungen mit einer deutlichen Ausweitung der Tariftreuepflichten – und sorgt damit in Vergabepraxis, Wirtschaft und Politik gleichermaßen für Zustimmung wie Kritik (siehe auch Vergabeblog.de vom 25/03/2026 Nr. 73794 sowie vom 20/03/2025 Nr. 73778). Eine rechtliche Einordnung zur Novelle des HVTG finden Sie zudem in Kürze hier auf Vergabeblog.

Mehr Tempo bei öffentlichen Vergaben

Kern der Reform ist die erhebliche Anhebung der Wertgrenzen. Künftig sollen Direktvergaben bis 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen sowie bis 750.000 Euro bei Bauleistungen möglich sein (siehe auch Vergabeblog.de vom 15/01/2026 Nr. 73257). Unterhalb der EU-Schwellenwerte erhalten Vergabestellen zudem deutlich größere Freiheiten bei der Wahl der Verfahrensart.

Aus Sicht der Landesregierung sollen dadurch Investitionen schneller umgesetzt werden – insbesondere bei kommunalen Infrastrukturprojekten, Schulen, Straßen oder Kitas. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori spricht von einem „Dreiklang aus Vertrauen, Entbürokratisierung und fairer Bezahlung“.

Auch kommunale Spitzenverbände begrüßen den Kurs. Der Hessische Landkreistag sieht in der Reform die Chance auf schnellere Beschaffung und weniger formale Belastungen für die Vergabestellen.

Tariftreue als zentrales Steuerungsinstrument

Parallel zur Verfahrensvereinfachung verschärft Hessen jedoch die sozialen Anforderungen deutlich. Bereits ab einem Auftragswert von 20.000 Euro sollen öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgerechte Entlohnung zusichern.

Besonders relevant ist dabei das geplante Präqualifikationssystem für Bauunternehmen. Es soll die Einhaltung tariflicher Standards vereinfachen und zugleich Kontrollmöglichkeiten stärken. Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen zulasten tarifgebundener Unternehmen.

Gerade Gewerkschaften und Teile der Bauwirtschaft unterstützen diesen Ansatz ausdrücklich. Öffentliche Aufträge dürften – so das zentrale Argument – nicht über niedrige Löhne subventioniert werden.

Die Reform stößt jedoch auch auf erhebliche Vorbehalte. Wirtschaftsverbände kritisieren insbesondere die umfangreichen Tariftreuepflichten und warnen vor zusätzlicher Bürokratie – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Auch die hohen Direktvergabegrenzen werden kontrovers diskutiert. Kritiker befürchten:

  • weniger Wettbewerb,
  • geringere Transparenz,
  • und das Risiko, dass Aufträge künstlich aufgeteilt werden, um reguläre Ausschreibungen zu vermeiden.

Vergaberechtsexperten weisen zudem auf mögliche Konflikte mit europäischem Vergaberecht hin. Die praktische Umsetzung der neuen Kontroll- und Sanktionsmechanismen dürfte ebenfalls erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Bedeutung für die Vergabepraxis 

Die hessische Reform markiert einen bemerkenswerten Richtungswechsel im Landesvergaberecht. Während Verfahrensregeln liberalisiert und Beschaffungsprozesse beschleunigt werden, steigen gleichzeitig die sozialpolitischen Anforderungen an Unternehmen.

Damit versucht Hessen, zwei Ziele miteinander zu verbinden: Mehr Effizienz bei öffentlichen Investitionen und stärkere soziale Standards im Wettbewerb um öffentliche Aufträge.

Ob dieser Balanceakt gelingt, wird maßgeblich davon abhängen, wie praxistauglich die neuen Tariftreue- und Kontrollmechanismen tatsächlich ausgestaltet werden.

Hinweis der Redaktion

Eine rechtliche Einordnung zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.de

Quellen: Stellungnahmen zu Drucks. 21/4029

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