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Nullabruf mit Ansage – wie viel Unverbindlichkeit verträgt eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme?
VK Rheinland, Beschl. v. 26.01.2026 – VK 42/25

Die Entscheidung der VK Rheinland befasst sich mit einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme und der Frage, welche Angaben Bieter für eine belastbare Kalkulation benötigen. Reichen Höchstwert, Förderanträge und ein langfristiges Ausbauziel aus – oder braucht es zusätzlich eine nachvollziehbare Schätzmenge und Abrufprognose, damit die Rahmenvereinbarung nicht zum Nullabruf mit Ansage wird?
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Kommt eine EU-Vergabeverordnung? Buy European, mehr Verhandlung, mehr Steuerung
Der geleakte Entwurf einer EU-Vergabeverordnung wirft die Frage auf, wie viel Industrie-, Handels- und Sicherheitspolitik eine Vergabestelle tragen kann

Am 9. Juli 2026 hat das auf europäische Politik spezialisierte Brüsseler Medium Euractiv einen bislang nicht offiziell veröffentlichten Entwurf für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und Konzessionen zugänglich gemacht. Reuters berichtete am selben Tag unabhängig, ebenfalls einen entsprechenden Entwurf eingesehen zu haben. Der Text sieht nichts weniger vor, als die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU durch eine einzige unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Ein offizieller Kommissionsvorschlag ist das noch nicht. Die ursprünglich für den 1. Juli vorgesehene Vorlage des Public Procurement Act wurde auf den 9. September 2026 verschoben. Der Leak ist deshalb ein ernstzunehmender Arbeitsstand, aber noch kein feststehender Gesetzgebungsvorschlag.
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Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz entfällt zum 1. Juli 2026 die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB künftig auch bei Miniwettbewerben innerhalb von Rahmenvereinbarungen und bei Einzelvergaben im dynamischen Beschaffungssystem. Doch gilt diese Erleichterung auch für bereits bestehende Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme (DBS)? Entscheidend ist nicht allein der neue § 134 GWB. Die Antwort ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel mit § 187 GWB und der vergaberechtlichen Einordnung der jeweiligen Einzelauftragsvergabe. Maßgeblich ist danach nicht der Zeitpunkt der Einrichtung des Beschaffungsinstruments, sondern der Beginn des konkreten Miniwettbewerbs bzw. der konkreten Einzelvergabe.
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Stahl ist nicht Beton!
VK Saarland, Beschl. v. 18.11.2024 – 3 VK 03 / 2024

Die VK Saarland stellt klar: Wer bei ausgeschriebener Stahl-Modulbauweise ein Stahlbeton-System anbietet, bietet ein Aliud. Technische Gleichwertigkeit ersetzt keine formale Konformität mit der Leistungsbeschreibung.
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Boxenstopp beim EuGH: Altverträge überholen den Wettbewerb
EuGH, Urt. v. 29.04.2025 – C-452/23 – Fastned Deutschland
Darf der Staat seine Altkonzessionäre ohne Wettbewerb an die Steckdose lassen? In einem Spannungsfeld zwischen wettbewerblicher Strenge und notwendiger Flexibilität schafft der EuGH eine zentrale dogmatische Klarstellung zur Änderbarkeit langfristiger Konzessionen für die Zukunft der Ladeinfrastruktur an Autobahnen und setzt der zeitlich unbegrenzten Infragestellung privatisierter In-House-Altverträge unionsrechtliche Grenzen.
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Turbo für die Truppe 2.0 – das BwBBG neu aufgelegt
Bremse für den Mittelstand? Die Chronologie des neues Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG)

Die sicherheitspolitische „Zeitenwende“ sollte nicht nur politisch ausgerufen, sondern materiell bei der Bundeswehr wirksam werden. Das deutsche Vergaberecht galt dabei lange als strukturelles Hemmnis, wie mehrere Wehrberichte belegen. Mit dem im Herbst 2022 verabschiedeten Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) wurde erstmals ein Sonderrahmen geschaffen, um Vergabeverfahren im Verteidigungsbereich zu beschleunigen.
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Schreib, schreib, schreib …
VK Thüringen, Beschl. v. 28.02.2025 – 5090-250-4003/498

Wann im Vergaberecht zu viel (aus-)geschrieben und wann zu wenig (auf-)geschrieben ist, damit beschäftigt sich die Vergabekammer Thüringen in ihrem Beschluss. Dabei wird klargestellt, dass manipulative Aufteilungen und unzureichende Bekanntmachungen von Eignungskriterien unzulässig sind.
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Mit ihrem Beschluss vom 20. Juni 2023, Aktenzeichen VK 2-34/23, ging die 2. Vergabekammer des Bundes in die nächste Runde und betonte, wie auch schon in ihrem Beschluss vom 13.02.2023, VK 2-114/22 (siehe hierzu Hartwecker, in Vergabeblog vom 05/06/2023, Nr. 53478), dass grundsätzlich ein Vertrauen in deutsche Unternehmen mit ausländischen Muttergesellschaften besteht. Gleichzeitig unterstreicht die Kammer jedoch die Verantwortung der Auftraggeber, vor der Vergabe von Aufträgen eine umfangreiche und detaillierte Prüfung sicherzustellen.
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Ab dem 25.10.2023 sind die eForms auf EU-Ebene verpflichtend zu nutzen (siehe Vergabeblog.de vom 24/08/2023, Nr. 54340). Bei einer schlichten Umsetzung der neuen eForms als Ersatz der zum 25.10.2023 abzulösenden Standardformular aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 hat es die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht belassen. Aber auch die eForms an sich stellen sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter vor neue Herausforderungen.
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Abermals beschäftigt sich eine Vergabekammer mit der Frage, ob deutsche Tochterunternehmen mit US-amerikanischer Muttergesellschaft allein wegen dieser Verflechtung vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. Klar und deutlich entschied die VK Bund, dass eine solche Verflechtung allein nicht zum Ausschluss führen kann, wenn das Tochterunternehmen ausreichend Sicherheiten für die konforme Leistungsausführung bietet.
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Am 19.05.2022 beschloss der Bundestag das LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zustimmte. Das Gesetz wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. Das Gesetz enthält gravierende Eingriffe in das Vergaberecht, allerdings begrenzt auf die sechs LNG-Terminal-Projekte.










