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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/07/2026 Nr. 74746

Seit Mittwoch offiziell: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge tritt in Kraft

PolitikSeit dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln für die öffentliche Beschaffung. Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 soll Verfahren spürbar schneller, digitaler und unbürokratischer machen und trat zu Mittwoch in Kraft.

Was ändert sich für die Vergabepraxis? Ob angehobene Wertgrenzen für Direktaufträge im Bund (bis zu 50.000 Euro), Erleichterungen bei Eignungsnachweisen durch verstärkte Eigenerklärungen oder gestraffte Nachprüfungsverfahren – die Reform bringt tiefgreifende Dynamik sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für bietende Unternehmen. Der Bundesrat hatte am 8. Mai 2026 dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) zugestimmt. Am 12. Mai 2026 haben die Länder ebenfalls zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 137 vom 18. Mai 2026 wurde das Vergabebeschleunigungsgesetz verkündet.

Doch wie setzen Sie die neuen Spielräume rechtssicher ein, ohne formale Fehler zu riskieren? Wie reagieren Sie auf die verkürzten Fristen und die neuen Vorgaben zur Digitalisierung?


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