Der Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. (BVdPW) weist auf die jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Bundespreisprüfungsstatistik 2025 hin. Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die erhebliche Bedeutung des öffentlichen Preisrechts als Instrument zum Schutz öffentlicher Haushalte vor überhöhten Preisen – gerade vor dem Hintergrund der steigenden Investitionen in Bundeswehr und Infrastruktur, beschleunigter Vergabeverfahren ohne Wettbewerb und einer zunehmenden Komplexität öffentlicher Aufträge.
Im Jahr 2025 wurden von den neutralen Preisüberwachungsstellen der Länder bundesweit 1.413 Preis- und Kostenprüfungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der Prüfungen insgesamt gegenüber dem Vorjahr (2024: 1.365 Verfahren) leicht angestiegen. In insgesamt 398 Fällen – und damit weiterhin bei mehr als jeder vierten Prüfung – kam es zu Rechnungskürzungen beziehungsweise Rückforderungen. Die gesamten bundesweiten Kürzungen summierten sich dabei auf rund 28,1 Millionen Euro, wovon 25,5 Millionen Euro auf öffentliche Aufträge entfielen – was das erhebliche Einsparpotenzial neutraler Preisprüfungen aufzeigt.
Während sich das geprüfte Volumen an öffentlichen Aufträgen dabei sogar deutlich von 1,56 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf rund 3,88 Milliarden Euro im Jahr 2025 erhöhte, machten die 363 Kostenprüfungen von Förderprojekten verschiedener Bundesministerien nur noch 26 % aller Prüfungen im Gesamtwert von 680 Millionen Euro aus – noch vor 10 Jahren waren es über 40 % aller Prüfungen im Umfang von beinahe 1,3 Milliarden Euro.
Die Statistik macht zugleich deutlich, dass die unmittelbaren Kürzungs- und Rückforderungsbeträge nur einen Teil der tatsächlichen Wirkung des öffentlichen Preisrechts abbilden. Nicht erfasst werden insbesondere die erheblichen präventiven Effekte preisrechtlicher Kontrollen sowie die Bedeutung der sogenannten Grundsatzprüfungen, von denen in 2025 bundesweit insgesamt 207 durchgeführt wurden – ein erheblicher Anteil der gesamten Prüftätigkeit der Preisüberwachungsstellen. Die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Preisrechts geht daher weit über die statistisch ausgewiesenen Rückforderungsbeträge hinaus.
Anzahl der Prüfungen seit 2010 beinahe halbiert
Besorgniserregend bleibt aus Sicht des BVdPW jedoch der langfristige Rückgang der Prüfungsdichte.
Während im Jahr 2010 bundesweit noch deutlich über 2.500 Preisprüfungen durchgeführt wurden, lag die Zahl 2025 trotz des leichten Anstiegs bei weniger als 1.500 Verfahren. Damit hat sich die Prüfungsintensität innerhalb von anderthalb Jahrzehnten nahezu halbiert – trotz wachsender Beschaffungsvolumina und zunehmender Komplexität öffentlicher Vergaben. Infolge erheblicher Stellenstreichungen und unterlassener Nachbesetzungen in den letzten Jahren arbeiten die meisten Preisüberwachungsstellen längst an den Grenzen ihrer Kapazität und können zeitnahe Prüfungen nicht mehr garantieren.
Die derzeit anlaufende Investitionswelle in die Infrastruktur und insbesondere in die Bundeswehr sowie die aktuellen Änderungen im Vergaberecht – mit erheblichen Anhebungen der Wertgrenzen für freihändige Vergaben in mehreren Bundesländern – verschärfen darüber hinaus die Situation. Aufgrund der prekären Haushaltslage der Länder drohen nun weitere Einschnitte und es ist damit zu rechnen, dass die wenigsten Stellen der in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheidenden Preisprüferinnen und Preisprüfer wiederbesetzt werden. Und das, obwohl jeder Prüfer im Durchschnitt das Vielfache seines Gehalts für die Steuerzahlenden wieder hereinholt. Das Problem aus Haushaltssicht: Die Ersparnisse kommen vor allem dem Bund zugute, die Länder tragen die Kosten. Was ursprünglich einmal die Neutralität der Prüfungen sichern sollte, wird nun zur Kostenfalle. Ein Umstand, der dem Steuerzahlenden so kaum vermittelbar ist.
„Können Prüfungen aufgrund des Personalmangels erst Jahre im Nachhinein oder überhaupt nicht durchgeführt werden, ist dies für alle Beteiligten ein Ärgernis und schadet sowohl den fair kalkulierenden Unternehmen als auch dem Ansehen der Verwaltung “, erläutert Dr. Marijke Dück-Rath, Präsidentin des BVdPW. „Gerade in Zeiten zunehmender Direktvergaben und beschleunigter Beschaffungsverfahren darf das öffentliche Preisrecht nicht aus dem Blick geraten. Dazu benötigt es jedoch vor allem eine ausreichende personelle Ausstattung der Preisüberwachungsstellen mit qualifizierten Beschäftigten.“
Vor diesem Hintergrund fordert der BVdPW:
- eine stärkere Sensibilisierung öffentlicher Auftraggeber für die fortgeltende Anwendbarkeit des Preisrechts,
- die frühzeitige Einbindung preisrechtlicher Expertise in beschleunigten Beschaffungsverfahren, – die organisatorische und insbesondere personelle Stärkung der Preisüberwachungsstellen – jede freiwerdende Prüferstelle muss unverzüglich wiederbesetzt werden, gerade auch bei knappen Haushaltsmitteln,
- sowie die systematische Berücksichtigung des öffentlichen Preisrechts bei künftigen Vergabereformen auf Bundes- und Landesebene.
Der BVdPW wird sich auch künftig aktiv in die Reformdiskussionen der öffentlichen Beschaffung einbringen und die Bedeutung eines wirksamen öffentlichen Preisrechts hervorheben.
Quelle: Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. (BVdPW)














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