Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur ersten Überprüfung des Instruments für das internationale Beschaffungswesen (IPI) eingeleitet, um die Meinungen der Interessenträger zu dessen Anwendungsbereich, Funktionsweise und Wirksamkeit einzuholen (zum IPI siehe Vergabeblog.de vom 22/03/2022 Nr. 49247). Die Konsultation läuft bis zum 1. Dezember 2026 und richtet sich an Unternehmen, öffentliche Auftraggeber, öffentliche Stellen, Forscher sowie weitere interessierte Akteure.
Zielgruppe der Konsultation
Hersteller und Händler in der EU, Importeure, Sektorenauftraggeber und öffentliche Auftraggeber, Berater, Juristen, Wirtschaftsverbände, Wissenschafts- und Forschungsinstitute, Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, Regierungen von Drittländern, nationale Zollbehörden, sonstige öffentliche Stellen sowie alle weiteren interessierten Akteure.
Warum die EU Kommission diese Konsultation durchführt
Artikel 14 der Verordnung (EU) 2022/1031 über die Schaffung eines Instruments für das internationale Beschaffungswesen verpflichtet die EU Kommission, den Anwendungsbereich, die Funktionsweise und die Wirksamkeit der Verordnung zu überprüfen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat über die Ergebnisse zu berichten. Ziel der Konsultation ist es, Informationen von Stakeholdern einzuholen, um die Funktionsweise des aktuellen IPI zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf:
- den Anwendungsbereich;
- die Ursprungsregeln;
- die Wirksamkeit des Online-Tools zur Einreichung von Beschwerden
- IPI-Untersuchungen und Konsultationen mit Nicht-EU-Ländern;
- die Wirksamkeit der Schwellenwerte für die Anwendung von IPI-Maßnahmen;
- die Form und den Anwendungsbereich von IPI-Maßnahmen;
- die Umsetzung der Pflichten für erfolgreiche Bieter;
- Ausnahmen von IPI-Maßnahmen.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) sowie eine Teilnahmemöglichkeit an der Konsultation finden Sie hier.
Quelle: EU Kommission














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