Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine bundeseinheitliche Regelung für Zugangsvoraussetzungen und Berufspflichten von Architekten geschaffen werden kann. In einer Antwort (17/3979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3750) heißt es, die unterschiedlichen Regelungen der Architektengesetze auf Landesebene resultierten aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der im Grundgesetz vorgesehenen Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Dies habe der Bund zu respektieren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist auf das vorliegende Musterarchitektengesetz hin, welches sicherstellen solle, dass sich die Ländergesetze nicht zu stark voneinander unterscheiden würden. Dazu schreibt die Bundesregierung, das Musterarchitektengesetz basiere auf einem Beschluss der Bauministerkonferenz: ”Es ist keine Regelung oder Empfehlung des Bundes.“
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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