Tatsächlich werden in der Boulevardpresse “Storys” oft in allen Episoden der Eskalation am Reißbrett vorgeplant. Für den unwissenden Leser ergibt sich anschließend der Eindruck einer unmittelbaren Berichterstattung am Puls des Geschehens, obwohl alles haarklein konstruiert wurde. Im Vergabeblog haben wir derlei Nachhilfe nicht nötig: Nach der kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion nach der Softwarestrategie im Auswärtigen Amt (AA), der Berichterstattung der Süddeutschen, dass man im einstigen Vorzeigeministerium für Open Source nun zu Microsoft zurückkehre nun das: Eine “Interessenbekundung für rechtsanwaltliche Beratung im Bereich Vergaberecht” durch das AA. Vergaberechtliche Beratung im Bereich IT übrigens auf TOP 2 von 10. Nun, wir hätten da durchaus Kompetenzen. Volltext hier.
Jetzt einfach mal die praktische Frage zum Verständnis, welches Vergabeverfahren denn hier vorliegt. „Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme“ gemäß VOF? Und wenn ja, warum wird nicht darauf hingewiesen. Oder hat das gar nichts mit offiziellem Vergaberecht zu tun?
Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt. Der Begriff „Interessenbekundung“ lässt auf ein Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Abs. 2 BHO schließen (Wirtschaftlichkeitsberechnung). Ist es wohl aber wohl doch nicht, wie es kürzlich im DVNW von anderer Seite dargestellt wurde: Eine formlose Bekanntmachung einer Rechtsberatungsdienstleistung nach Anhang IB der VOF (Kat. 21). Aber Interessenbekundung irritiert eben.