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Lkw-Maut auf Bundesstraßen: Direktvergabe an Toll Collect?

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen, in dessen Zentrum die Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen steht. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte nun in einer kleinen Anfrage (17/5116) von der Regierung wissen, “auf welche rechtlichen Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts bezieht sich die in der Öffentlichkeit zitierte Aussage der Bundesregierung, dass bei der Einführung einer Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen keine Ausschreibung erfolgen muss und eine Direktvergabe […] an ein Unternehmen möglich ist?” – dem Vernehmen nach soll Toll Collect den Auftrag erhalten.

Interessant die nächste Frage, mit welcher rechtlichen Begründung die Regierung “die Bedenken des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hinsichtlich der Frage, ob eine Direktvergabe an ein Unternehmen bei der Einführung einer Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen möglich ist, fallengelassen” hat? Hier wäre es interessant gewesen, diese Bedenken zu erfahren.

Den wahrscheinlichen Dreh- und Angelpunkt einer zulässigen Direktvergabe nimmt die SPD mit einer weiteren Frage vorweg: “Bewertet die Bundesregierung die Erhebung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen vom Umfang her lediglich als eine Erweiterung der bereits vergebenen Dienstleistung, die bei der Erhebung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erbracht wird, und wenn ja, warum?” – Nur wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrages führen bekanntermaßen zur Pflicht, diesen neu auszuschreiben, wie der EuGH mit Urteil vom 19. Juni 2008 (Rs. C-454/06) feststellte.

Die Fraktion rasselt ein wenig mit dem Säbel: “Ist die Unterrichtung der EU-Kommission über die geplante Einführung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen in Deutschland bereits erfolgt, und welche Eckpunkte wurden an die zuständigen Stellen der Europäischen Union gemeldet?” – die Kommission hat Deutschland bereits auf der Watch List, man denke nur an die Kölner-Messehallen oder die Müllerentsorgung in Bonn.

Die Antwort der Bundesregierung lesen Sie wie immer im Vergabeblog.

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Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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2 Kommentare

  1. Michael Menzel

    Wenn’s um das Große Ganze geht, werden die Vorgaben des Vergaberechts doch gerne mal ignoriert. ..
    Skandalös ist natürlich wirklich die Entsorgung der Müller in Bonn… 🙂

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  2. Marco Junk

    Nachtrag 5.4.: Nun auch Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5208). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die jährlich rund 100 Millionen Euro Mautmehreinnahmen die Ausgaben für den bürokratischen und technischen Mehraufwand sowie die höheren Personalkosten decken würden.

    Reply

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