Zur Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (17/5408) hinsichtlich der Vergabepraxis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Bundesregierung nun Stellung bezogen (17/5729). Die Anfrage bezog sich auf die Feststellung des Bundesrechnungshofs (BRH), dass das BSI zwischen 2005 bis 2008 einen Großteil seiner Studien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben hatte.
Insgesamt ging es dabei um 185 Vergabeverfahren. Die Regierung führt dazu in ihrer Antwort aus, dass der BRH zwar die Häufigkeit freihändiger Vergaben kritisiert habe, “jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der einzelnen Vergabeverfahren”.
Wie die Regierung erläutert, wurden nach Auffassung des Bundesrechnungshofes allerdings die Ausnahmetatbestände für die Einleitung eines freihändigen Vergabeverfahrens vom BSI in den Vergabebegründungen nicht hinreichend dargelegt. Das BSI sei daher aufgefordert worden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Studien und Entwicklungsvorhaben in einem größtmöglichen Wettbewerb zu vergeben und in jedem Einzelfall die Vergabeentscheidung nachvollziehbar zu begründen.
”Dieser Forderung ist das BSI vollumfänglich nachgekommen und hat zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Vergabeentscheidungen sowie zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter ergriffen“, heißt es in der Antwort weiter. Über den Fortschritt habe das BSI den zuständigen Stellen regelmäßig berichtet.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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