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Zum Nachweis der Eignung ist vom Auftraggeber die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter zu prüfen. Dieser Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) erfolgen. Eine solche von der zuständigen Stelle ausgestellte Präqualifikation kann weder von den Nachprüfungsinstanzen in Frage gestellt werden noch bedarf es darüber hinaus weiterer Eignungsnachweise, sofern der Auftraggeber solche nicht explizit verlangt.
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Welche rechtlichen Grenzen gibt es hinsichtlich der Zusammenfassen mehrerer Baumaßnahmen, wenn diese gewerksgleich aber an unterschiedlichen Orten als eigenständige Projekte realisiert werden? Interessante Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Vor versteckten Kosten warnt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) beim Breitbandausbau. Anfang Juli hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) verabschiedet. Den gesamten Beitrag lesen »
Im beschränkten Verfahren unterhalb des Schwellenwertes gingen nacheinander zwei Angebote desselben Bieters ein, beide wurden im Submissionstermin geöffnet. Welches ist zu werten oder sind gar beide auszuschließen? Interessante Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Schwarzarbeit am Bau muss wirksam bekämpft werden. Das fordert die regionale Bauwirtschaft anlässlich der anstehenden Abgeordnetenhauswahl von den Vertretern aller politischen Parteien in Berlin. Konkret sollen Vergaberegeln umgesetzt sowie unseriöse Bieter konsequent von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Die VOB/A 2016 verlangt in ihrem 1. Abschnitt – anders als § 16d Abs. 2 Nr. 2 VOB/A-EU 2016 im 2. Abschnitt – keine förmliche Angabe der einzelnen Wertungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Im Gegensatz zum 1. Abschnitt der VOB/A 2016 verpflichtet hingegen § 16 Abs. 7 VOL/A (1. Abschnitt) den Auftraggeber die Zuschlagskriterien spätestens in den Vergabeunterlagen zu nennen.
Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßt den Entwurf des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Landtag Brandenburg zur Anhörung vorliegt.
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Die Bundestagsfraktion von Bündiss 90/Die Grünen will Großprojekte künftig in geordneteren Bahnen abwickeln. In einem Antrag (18/8402) verweist die Fraktion unter anderem auf die negativen Erfahrungen mit der Hamburger Elbphilharmonie und dem Bau des Berliner Flughafens.
Regelmäßig gelangen Großbauprojekte in Deutschland durch Kostenexplosionen und langgezogene Bauzeiten in die Schlagzeilen: Wie berichtet (Vergabeblog.de vom 08/08/2015, Nr. 23225), wurde anhand der letztjährigen Studie der Hertie School of Governance folgendes festgestellt: Bei 170 untersuchten Großbauprojekten beträgt bei 119 abgeschlossenen Projekten die Kostensteigerung pro Vorhaben durchschnittlich 73 Prozent. Bei 51 noch laufenden Projekten beträgt die Kostensteigerung bereits jetzt schon je Projekt +41 Prozent zu den geplanten Kosten.
Anspruch des Bieters auf Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses, wenn sein preisgünstigstes Angebot zu Unrecht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird. Den gesamten Beitrag lesen »
Zur Wahrung eines fairen und transparenten Vergabewettbewerbs ist es grundsätzlich unzulässig, nach Angebotsabgabe die Identität des Bieters zu ändern: Zum Inhalt eines Angebotes zählt nicht nur die Beschaffenheit der Leistung, sondern auch die Den gesamten Beitrag lesen »
Rund ein Fünftel aller Kanalisationshaltungen in Deutschland weist Schäden auf, die kurz- bis mittelfristig zu sanieren sind. Diese Zahlen nennt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA).
Der versehentlich falsch eingetragene Einheitspreis ist vergaberechtlicher Alltag. Diese instruktive Entscheidung zeigt, wie man es als Bieter besser nicht anstellen sollte, wenn man trotzdem den Auftrag haben will.
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Das VHB setzt die VOB Teile A und B um und schafft die Voraussetzung für eine einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Es wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht geht auch eine Änderung des VHB einher.