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Produktspezifische Beschaffung von Cloudleistungen über die Microsoft-Konditionenverträge?
Unzulässige Bevorzugung durch Microsoft-Konditionenverträge
Der Grundsatz der Produktneutralität ist ein zentraler Pfeiler des Vergaberechts. Dennoch stellt sich in einem der wichtigsten Bereiche der öffentlichen Beschaffung, nämlich dem IT-Bereich, oft die Frage, ob er in letzter Konsequenz beachtet wird. Vor allem Cloud-Leistungen stechen hierbei besonders heraus. Obwohl es für diese Leistungen einen regen Wettbewerb gibt, werden Cloud-Leistungen nicht selten produktspezifisch beschafft. Das gilt vor allem für die „Azure“ Cloudleistungen von Microsoft. Viele Auftraggeber beschaffen Azure-Leistungen über sog. Händlerausschreibungen auf Basis der Microsoft-Konditionenverträge, ohne auch Produkte anderer Anbieter einzubeziehen. Obwohl diese Praxis unseres Erachtens gegen die Vergabevorschriften verstößt, hat sie in der Fachdiskussion bisher kaum Beachtung gefunden.