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Ein öffentlicher Auftraggeber soll Aufträge erst dann ausschreiben, wenn er auch tatsächlich davon ausgehen kann, dass er diese vergeben wird. Dieser Grundsatz wird in der deutschen Rechtspraxis unter dem Begriff der Vergabereife diskutiert. In seinem Beschluss vom 27.11.2013 (Az.: Verg 20/13) nimmt das OLG Düsseldorf zu der Frage Stellung, welche Auswirkungen ein nicht bestandskräftiger Bau- und Planfeststellungsbeschluss auf die Vergabereife hat.
Bislang wurde kaum Notiz davon genommen, dass die Bildung der neuen Bundesregierung auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit für das Bauvergaberecht hatte: Während der Bereich Straßenbau im neustrukturierten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbleibt, wandert der Hoch- und übrige Tiefbau ins ebenso neu gefasste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB). Fraglich ist damit auch die weitere Zukunft des bislang beim alten BMVBS angesiedelten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Hier geht es zur entsprechenden Diskussion im Fachausschuss Baurecht des DVNW.
Zuweilen interessieren sich neben Unternehmen der Privatwirtschaft auch öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge. Nicht selten können sie die Leistungen ebenso wirtschaftlich wie die private Konkurrenz erbringen. Die Frage ist: Dürfen sie dies auch? Das OLG Düsseldorf hat dies aus Sicht des Vergaberechts grundsätzlich bejaht, und zwar ungeachtet der Rechtsform des Auftraggebers. Einzige Bedingung: Das nationale Recht erlaubt die Leistungserbringung.
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Das Verhandlungsverfahren ist weitgehend formfrei. Vorgaben ergeben sich im Wesentlichen aus den vergaberechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Die in der Praxis wichtigen, konkreten Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten ergeben sich daher vorwiegend aus Einzelfallentscheidungen. Mehrfach stand dabei schon in unterschiedlicher Ausprägung die Frage im Raum, in welchem Umfang ein Auftraggeber nicht nur berechtigt , sondern sogar verpflichtet ist, zu verhandeln. Die Vergabekammer Sachsen begrenzt seine Pflichten in einer aktuellen Entscheidung in begrüßenswerter Weise (VK Sachsen, Beschluss vom 28.08.2013 – Az.: 1 /SVK/026)
Die Planung und Genehmigung öffentlich relevanter Industrie- oder Infrastrukturprojekte steht in Deutschland immer wieder vor erheblichen Akzeptanzproblemen. Die neue Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), die VDI 7000, unterstützt private und öffentliche Vorhabenträger dabei, das nötige Vertrauen aufzubauen und spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Sie empfiehlt aus der Analyse erfolgreich durchgeführter Großprojekte heraus, im Vorfeld der gesetzlichen Genehmigungsverfahren mit Bürgern und zivilgesellschaftlichen Gruppen nach einer tragfähigen Antragsvariante zu suchen.
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„Die deutsche Bauindustrie wertet die Koalitionsvereinbarungen – trotz der sich abzeichnenden enormen Belastung der Rentenkassen durch Mütterrente und Frühverrentung mit 63 Jahren – im Kern als Bekenntnis zu mehr Investitionen und gegen neue steuerliche Belastungen für Bürger und Unternehmen“, so der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dr. Thomas Bauer. Es komme jetzt darauf an, dass dieser investitionsfreundlichen Grundausrichtung in den nächsten vier Jahren Taten folgen.
Die EU-Kommission hat Griechenland aufgefordert, die Richtlinie 2004/18/EG einzuhalten. Das griechische Recht sieht ein System obligatorischer Registrierung für einheimische Bauunternehmen vor, wodurch vorab festgelegt wird, welche Wirtschaftsbeteiligten an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen können. Die Bedingungen der Registrierung, nach denen potenzielle Bieter an Ausschreibungsverfahren teilnehmen können, verletzten die Vergaberichtlinie.
Die Interpolationsformel ist vergaberechtswidrig, weil sie nicht zu dem wirtschaftlichsten Ergebnis führt. Das Ergebnis, wer den Auftrag erhalten soll, kann unter Umständen von einem Dritten abhängen. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots darf aber nur von der Leistung (Wertungskriterien) und der Gegenleistung (Angebotspreis) abhängig gemacht werden.
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In die Prognoseentscheidung, ob ein Bieter für den konkret ausgeschriebenen Auftrag geeignet ist, darf ein öffentlicher Auftraggeber mit Blick auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit Erfahrungen mit diesem Bieter aus der Vergangenheit einbeziehen. Das OLG München hat mit Beschluss vom 1. Juli 2013 (Az.: Verg 8/13) in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit auch dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Rechtmäßigkeit der in einem früheren Vertragsverhältnis ausgesprochenen fristlosen Kündigung noch nicht feststeht.
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Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft kann einen Vergaberechtsverstoß nicht wirksam rügen. Dies hat das OLG Dresden mit Beschluss vom 23.07.2013 (Verg 4/13) entschieden und den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft mangels rechtzeitiger Rüge zurückgewiesen.
Eine auch vergaberechtlich interessante Entscheidung traf durch Beschluss das Verwaltungsgericht Berlin am 09.08.2013 (4 L 456.13). In Berlin existiert das Korruptionsregistergesetz vom 19.06.2006 (KRG), das für die Frage der Eignung, insbesondere Zuverlässigkeit im Sinne von § 6 Abs. 3 VOB/A bzw. VOL/A, und dem bei Fehlen der Eignung drohenden Ausschluss nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A bzw. § 16 Abs. 5 relevant ist. Ähnliche gesetzliche Regelungen gibt es abgesehen von Verwaltungsvorschriften – nur in wenigen anderen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg/Schleswig-Holstein mit gemeinsamem Register); für den Bund bzw. bundeseinheitlich ist ein Register wohl nicht so schnell zu erwarten. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 7. November 2012 einen Gesetzentwurf (Drs. 17/11415) eingebracht.
Nach wie vor ist eine äußerst praxisrelevante Frage heiß umstritten: dürfen Nebenangebote zugelassen werden, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist? Mehrere Obergerichte haben die Frage teils divergierend beantwortet mit dem unbefriedigenden Ergebnis, dass die Anwendung von Vergaberecht vom jeweiligen Bundesland abhängig ist. Mit seinem Vorlagebeschluss macht das OLG Jena (Beschluss vom. 16.09.2013 – 9 Verg 3/13) nun den Weg für eine höchstrichterliche Klärung frei.
In der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. hat sich das „Forum Junges Baurecht“ gegründet. Am 07.11.2013 findet eine Auftaktveranstaltung in Frankfurt a.M. statt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu vergebenden Leistungen eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinn verstehen müssen und eine einwandfreie Preisermittlung möglich ist. Dabei müssen die einzelnen Positionsbeschreibungen zweifelsfrei sein und dürfen nicht im Widerspruch zu anderen Vergabeunterlagen stehen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zur vergaberechtskonformen Beschreibung der Leistungen nicht nach, liegt hierin ein schuldhaft verursachter Vergabeverstoß vor. Ein unverschuldeter Aufhebungstatbestand i.S.d. § 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A kommt daher nicht in Betracht.
Über 10.000 kommunale Straßenbrücken müssen bis 2030 ersetzt werden. Das sind rund 15 % der insgesamt 66.700 kommunalen Straßenbrücken in Deutschland. Darüber hinaus befindet sich jede zweite Brücke in einem schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Dies geht aus der Studie „Ersatzneubau Kommunale Straßenbrücken“ des Instituts für Urbanistik (Difu) hervor.
Ein Bieter, der Fehler im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers erkennt, darf diese für sein Angebot „ausnutzen“. Es besteht für ihn keine generelle Hinweispflicht auf Mängel im Leistungsverzeichnis, es sei denn, diese ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen. (OLG München, Beschluss vom 04.04.2013, Verg 4/13).
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„Reformkommission Bau von Großprojekten“ und die Interessen der Bauindustrie sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14750). Die Abgeordneten kritisieren dabei, dass die Mehrheit der 36 Kommissionsmitglieder „direkt oder indirekt“ am Bau von Großprojekten beteiligt sei. Deshalb soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, ob sie erwogen hat, auch Vertreter der Umweltverbände oder Personen in die Reformkommission zu berufen, die Großprojekten kritisch gegenüberstehen. Auskunft soll die Regierung auch geben, welche Verträge es mit den Mitgliedern gibt. (Quelle: Bundestag)
Bei der Angebotswertung nach bekanntgegebenen Zuschlagskriterien steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu. Die Bewertung ist jedoch dann fehlerhaft, wenn der Auftraggeber das Fehlen von Nachweisen moniert, die in den Vergabeunterlagen nicht gefordert waren (VK Bund, Beschluss v. 12.04.2013, VK 1-15/13).
Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Effizienz von Straßenprojekten in Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen, die über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds mitfinanziert werden, kritisiert, dass die Kosten der darin 24 europaweit untersuchten Projekte im Schnitt um 23 % (Deutschland: 26 %) über den Kostenansätzen und die Fertigstellungszeiten im Durchschnitt um neun Monate bzw. 41 % (Deutschland: 7 Monate bzw. 59,5 %) über den ursprünglichen Fristen in den Bauverträgen gelegen hätten. Dazu äußerste sich nun der AK ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.
In den vergangenen zwei Jahren sind 3.244 Hinweise von Verkehrsteilnehmern zu Bundesstraßen- oder Autobahnbaustellen eingegangen, auf denen nicht gearbeitet wurde.