Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eine neue Version der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) herausgegeben.
Ziel der UfAB ist es Angebote im IT-Bereich objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilen zu können und so die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung zu unterstützen.
Die Neufassung war insbesondere aufgrund der Umsetzung des EU-Legislativpaket in deutsches Recht durch die erste Stufe der Vergaberechtsreform in 2006 geboten gewesen. Dabei gab es einige Neuerungen: So wurden anknüpfend an die VOL/A u. a. der wettbewerbliche Dialog berücksichtigt, Fristverkürzungsmöglichkeiten aufgenommen, elektronische mit klassischen Kommunikationsmitteln gleichgesetzt, die Regelungen zu Rahmenvereinbarungen übernommen und Maßnahmen zum Umweltmanagement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt.
Weitere Informationen: www.kbst.bund.de.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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