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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/02/2008 Nr. 63

Bundesregierung: "Keine Anhaltspunkte für schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand"

money1 Die FDP-Fraktion hatte sich in einer Kleinen Anfrage (16/7778) nach der Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen  Hand erkundigt. Nach der nunmehr eingegangenen Antwort der Bundesregierung (16/7962) sieht diese keine Anhaltspunkte, dass die Dienststellen „unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften“ ihren vertraglichen Zahlungspflichten im Regelfall nicht rechtzeitig nachkommen.

Statistiken über die Zahl der einzelnen Auftragsvergaben des Bundes und deren Abwicklung würden nicht geführt. Verteilt auf die einzelnen Dienststellen dürften es jedoch weit mehr als eine Million Einzelaufträge pro Jahr sein, die von Bundesdienststellen vergeben werden. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart sei, betrügen die Zahlungsfristen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) für Schlusszahlungen zwei Monate nach Eingang der prüfbaren Schlussrechnung und nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Leistung. Bei sofortiger Fälligkeit werde innerhalb von fünf Tagen gezahlt. Skontofristen würden berücksichtigt.

Wenn es in den wenigen der Regierung bekannten Fällen zu „Zahlungsverzögerungen“ gekommen sei, habe es sich fast ausschließlich um relativ geringe Schlusszahlungen gehandelt, die bis zur Beseitigung noch vorhandener Mängel oder bis zur Vorlage aller Unterlagen zurückgehalten worden waren, schreibt die Regierung weiter. In vielen Fällen hätten sich auch fristgerechter Zahlungseingang und Zahlungserinnerung überschnitten. Alle Klagen über eine schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Institutionen seien bislang trotz immer wieder erhobener Forderungen, konkrete Fälle zu benennen, abstrakt geblieben. Es sei kein Fall bekannt, in dem konkret ein öffentlicher Auftraggeber benannt wurde, der mit seinen Zahlungen wesentlich in Verzug gekommen sei, heißt es in der Antwort.

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Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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