Im Gegensatz zu privaten Unternehmen unterliegen öffentliche Unternehmen nicht der Umsatzsteuerpflicht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vertritt die Bundesregierung die Ansicht, es bestehe hier kein Handlungsbedarf, das geltende Umsatzsteuergesetz berücksichtige die Brüssler Vorgaben hinreichend.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits am 8.06.2006 (Az. C-430/04) entschieden, dass ein privater Wettbewerber sich unmittelbar auf Gemeinschaftsrecht berufen kann, um gerichtlich die Umsatzbesteuerung des öffentlichen Unternehmens durchzusetzen. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) (Az. I R 30/06 vom 18.09.2007) sieht in der Befreiung öffentlicher Unternehmen von der Gewerbesteuer ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gegenwärtig steht noch ein Urteil des EuGH auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 20. Dezember 2007 – VR 70/05 – aus. Sollte danach ein gesetzlicher Änderungsbedarf bei den umsatzsteuerlichen Regelungen für die öffentliche Hand bestehen, wäre diese nach Ansicht der Bundesregierung unter Beteiligung der betroffenen Kreise (insbesondere den obersten Finanzbehörden der Länder, aber auch den Kommunen sowie den Interessenverbänden) vorzunehmen. Die Bundesregierung möchte aber zunächst abwarten und sieht bisher „keine Ungleichbehandlung“.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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