Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPPs) oder neudeutsch Public Private Partnerships (PPPs) sind seit einigen Jahren ein von Politik wie Wirtschaft oft gepriesenes Allheillmittel überall dort, wo weder die eine noch andere Seite die Lösung alleine tragen kann oder besser gesagt will. Nun aber sieht die FDP-Bundestagsfraktion Klärungsbedarf bei der Wirtschaftlichkeit solcher „Risikopartnerschaften“ im Straßenbau, dem einstigen Vorzeigebeispiel von ÖPPs. Denn den Fraktionen des Deutschen Bundestags wurde das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Thema ÖPPs im Straßenbau zugeleitet, das daran erhebliche Zweifel hegt.
So kommt der Bundesbeauftragte in seinem Gutachten zu dem Schluß, dass – sollten die künftigen Mauteinnahmen deutlich über der Schätzung der Bundesregierung liegen – sich für den Bund gegenüber einer konventionellen Haushaltsfinanzierung der betroffenen Strecken ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil ergeben würde.
In einer Kleinen Anfrage (16/12157) will die Fraktion deshalb – und wohl nachvollziehbar – von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Gründen diese z.B. bei der Schätzung der künftig zu erzielenden Mauteinnahmen nicht von den Angaben der Bieter im Vergabeverfahren ausgeht, sondern von den eigenen.
Aber auch für den Fall, dass die Regierung für die Zugrundelegung nur ihrer eigenen Zahlen gute Gründe hatte, ergibt sich für diese kein besseres Bild: Ausweislich des Gutachtens können die von der Bundesregierung geschätzten Mauteinnahmen durchschnittlich nur 69 Prozent der entstehenden Kosten decken. Die FDP möchte daher wissen, warum die Regierung sich trotzdem entschlossen hat, die Konzessionsverträge zu schließen. Außerdem interessiert die Abgeordneten, welche Straßenbauprojekte derzeit danach untersucht werden, ob sie für eine Finanzierung als ÖPP-Projekt geeignet sind.
Besonders nachdenklich stimmt aber eine Frage der FDP: „Trifft es zu, dass – wie vom Bundesbeauftragten in seinem o. g. Gutachten ausgeführt – die Bundesregierung über kein System zur Ermittlung der Bau-, Betriebs- und Erhaltungskosten eines Straßenprojekts verfügt?“
Das wäre in der Tat keine gute Beurteilungsgrundlage für die Wirtschaftlichkeit von ÖPPs.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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