Erste Analysen des Bundeswirtschaftsministeriums zeigen, dass das Sonderprogramm der staatseigenen Förderbank KfW besonders von der mittelständischen Wirtschaft sehr rege angenommen wird. Von den bewilligten Kreditanträgen in Höhe von ca. 842,3 Mio. Euro entfallen rund 716,3 Mio. Euro (rund 85%) auf kleine und mittlere Unternehmen. 126 Mio. Euro wurden bislang für große Unternehmen bewilligt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, kommentierte diese Zahlen wie folgt: „Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass es bei dem KfW-Sonderprogramm keine Bevorzugung von Großunternehmen gibt, sondern dass wir gerade den spezifischen Problemen des Mittelstands aktiv begegnen. Unabhängig von Größe oder medialer Aufmerksamkeit – es gelten für alle Unternehmen die gleichen objektiven Kriterien.“
Insgesamt sind bei der KfW bis zum heutigen Tage 1318 Kreditanträge mit einem Volumen von 5,8 Mrd. € eingegangen. Knapp die Hälfte (ca. 46 % oder 2,7 Mrd. Euro) davon beziehen sich auf Investitionskredite. Bei den mittelständischen Unternehmen werden sogar ca. zwei Drittel der beantragten Mittel für Investitionsvorhaben verwendet. Das bedeutet, dass insbesondere der Mittelstand einen großen Teil der Mittel für die Vornahme von Investitionen verwendet, die Arbeitsplätze sichern und auch neu schaffen.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 war im Rahmen des so genannten „Konjunkturpakets I“ im Oktober 2008 erstmals aufgelegt und mit dem „Konjunkturpaket II“ im März dieses Jahres erweitert worden. Es dient dazu, die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Unternehmen in Zeiten der Krise sicher zu stellen und ist insgesamt mit einem Volumen von 40 Mrd. € ausgestattet, davon 15 Mrd. € für kleine und mittlere Unternehmen (Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 500 Mio. € oder weniger).
Das KfW-Sonderprogramm ist neben dem Bürgschaftsprogramm eine von zwei Säulen des Wirtschaftsfonds Deutschland. Insgesamt steht den Unternehmen mit dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ ein Volumen von 115 Mrd. € an Krediten und Bürgschaften bzw. Garantien zur Verfügung. Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können.
Quelle: BMWI
Eine unglaubliche Summe und einfach nur traurig!