Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
Politik und Markt

Ab heute: KFZ-Branche muß beim Bund verpflichtend elektronisch anbieten

@ Nach der Umstellung auf die ausschließlich elektronische Angebotsabgabe für die ITK-Branche bereits im Jahr 2007 erfolgt nun der nächste Schritt: Ab dem 1. Juli kann die KFZ-Branche ihre Angebote auf Ausschreibungen des Bundes nur noch elektronische über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de abgeben. Die Umstellung erfolgt auf Grundlage des sog. „Stufenplans eVergabe“, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA), dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt hatte.

Der Stufenplan sieht für den Bundesbereich die branchenweise Umstellung auf ausschließlich elektronische Angebote bis zum Jahr 2010 vor. Dabei schließt sich nach den Einführungsphasen jeweils eine Evaluationsphase an. Tatsächlich hinkt man dem Plan aber etwas hinterher: Ursprünglich war für die KFZ-Branche bereits der 1. Oktober 2008 als Stichtag vorgesehen. Hintergrund des Stufenplans ist auch das von der EU-Kommission gesteckte Ziel, die eVergabe bis 2010 in allen Fällen zu ermöglichen und zumindest in der Hälfte der Fälle die Angebotsabgabe auch tatsächlich elektronisch abzuwickeln. Aktuell liegt die Zahl elektronisch abgegebener Angebote in Deutschland nach wie vor bei unter 10 %.

Beim Beschaffungsamt des BMI werden nun ab dem 01.07.2009 die Angebote von Kfz-Herstellern nur noch akzeptiert, wenn sie elektronisch abgegeben wurden. Für Angebote der Kfz-Ausrüster / -Ausbauer gilt, wie für alle restlichen Branchen, das Startdatum 01.01.2010. Ab dann können Angebote auf Ausschreibungen des Bundes ausschließlich elektronisch abgegeben werden, d.h. Angebote in Papierform müssen von den Vergabestellen des Bundes nicht mehr akzeptiert werden. Für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen gilt dies gem. § 21a VOB/A nur in Verfahren oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes.

Für die elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren steht den Vergabestellen des Bundes ausschließlich die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren betriebene e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung. Das BeschA bietet Unternehmen unter www.evergabe-online.info umfassende Informationen und Hilfestellungen an, dazu gehört auch eine Support-Hotline, Tel.: 0228 99/610-1234.

Den Stufenplan eVergabe finden Sie hier.

Nähere Informationen zur verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe für die KFZ-Branche finden Sie hier.

Avatar-Foto

Über Marco Junk

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert