Die EU-Kommission hat mit Verordnung 1177/2009 vom 30.11.2009 neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt. Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren gelten ab 01.01.2010 folgende reduzierte Schwellenwerte:
Bauaufträge: 4,845 Mio. Euro
(Bis zum 31.12.2009: 5,150 Mio. Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 193.000 Euro
(Bis zum 31.12.2009: 206.000 Euro)
Dienstleistungs- und Lieferaufträge im
Sektorenbereich: 387.000 Euro
(Bis zum 31.12.2009: 412.000 Euro)
Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen
Bundesbehörden sowie vergleichbarer
Bundeseinrichtungen: 125.000 Euro
(Bis zum 31.12.2009: 133.000 Euro)
Die neuen EU-Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2010 unmittelbar. Es bedarf keiner gesonderten Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung finden Sie zum Download hier.
Dr. Christian-David Wagner
Dr. Christian-David Wagner ist Rechtsanwalt in Leipzig und Berlin. Er betreut national und international agierende TK-Unternehmen, IT-Dienstleister, aber auch Bauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.
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