Während die neue VOL/A noch auf ihr Inkrafttreten durch eine geänderte VgV harrt, erfährt sie bereits die erste Korrektur: Im Bundesanzeiger Nr. 32 vom 26.02.2010 wird eine “Berichtigung der Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, vom 19. Februar 2010” bekannt gemacht. Die Korrektor betrifft § 16 VOL/A 2009 und § 19 EG VOL/A 2009 (Prüfung und Wertung der Angebote).
In Absatz 3 beider Vorschriften der neuen VOL/2009 hieß es bislang:
(3) Ausgeschlossen werden
…
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, sofern der Bieter dies zu vertreten hat.
Dabei handelt es sich um einen zwingenden Ausschluss solcher nicht form- oder fristgerecht eingegangener Angebote. Die Neureglung in der VOL/A 2009 führte aber unbeabsichtigt zu einer Beweislastumkehr auf den Auftraggeber – dieser hätte das „Vertretenmüssen“ des Bieters für den Form- oder Fristverstoß beweisen müssen, was ihm kaum zuzumuten gewesen wäre. Daher lautet der korrigierte Absatz 3 beider Vorschriften nun:
(3) Ausgeschlossen werden
…
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Nun muss also der Bieter beweisen, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Bleibt zu hoffen, dass die Berichtigungen auf die Beratungen des Bundesrates keinen Einfluss haben. Er muss der VgV zustimmen, die die neue VOL/A und VOB/A oberhalb der Schwelle in Kraft setzt.
Marco Junk
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Kaufmann Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Seit 2022 ist Marco Junk zudem als Leiter Regierungsbeziehungen für Eviden tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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