Wir freuen uns, Ihnen eine Synopse der VOL/A 2006 zur VOL/A 2009 für den 2. Abschnitt, also den Oberschwellenbereich, zur Verfügung stellen zu können.
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Zur Erläuterung der Synopse vorab: Es gibt nunmehr in der VOL/A zwei voneinander unabhängige Abschnitte: Den Abschnitt 1 für den Unterschwellen- und den Abschnitt 2 für den Oberschwellenbereich, womit das lästige Nebeneinander von Basis- und a-Paragraphen entfällt. In Abschnitt 2 tragen die Paragraphen zur besseren Unterscheidung den Zusatz „EG“, außerdem gibt es nur noch Paragraphen und deren Absätze, keine Nummern mehr.
Wichtige Hinweise zur Lesart der Vorschriften der VOL/A ergeben sich aus dem Anhang IV zur VOL/A „Erläuterungen zur VOL/A“. Die Erläuterungen enthalten etwa Hinweise zur Abgrenzung zur VOF, zu Ausnahmefällen und Auslegungshilfen. Der Stellenwert dieser „Minikommentierung“ ist nicht zu unterschätzen, da es sich um offizielle Hinweise handelt. Die Einzelerläuterungen beziehen sich auf den ersten Blick allein auf den Abschnitt 1 der VOL/A. Am Ende der Erläuterungen heißt es dann aber: „Abschnitt 2 enthält ganz oder teilweise Bestimmungen aus Paragrafen, die auch im Abschnitt 1 gelten. Sind für diese Bestimmungen im Abschnitt 1 Erläuterungen vorhanden, gelten diese auch für den Abschnitt 2“.
Da zwischen den Paragrafen von Abschnitt 1 und Abschnitt 2 (anders als in der VOL/A 2006) leider kein Gleichlauf mehr besteht, muss der Anwender genau hinsehen, ob eine Erläuterung auch auf einen Paragrafen des Abschnitt 2 passt. Die von uns zur Verfügung gestellte Synopse bietet hier Hilfestellung, indem sie auf den „Anhang IV“ hinweist, sobald dort eine wichtige Erläuterung (auch) auf den jeweiligen Paragrafen des Abschnitt 2 passt.
Ein herzlicher Dank geht an Herrn Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner von BHO Legal, Köln und München, für die Erstellung der Synopse. Sie können Sie unter diesem LINK kostenlos als PDF-Dokument herunterladen.
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