Das Bundeskartellamt hat sein “Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge” aktualisiert. Es berücksichtigt nun die Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009. Das 9-seitige Papier gibt einen guten Gesamtüberblick zum Verfahren vor dem Bundeskartellamt, inkl. der zu erwartenden Kosten.
Sie können es hier kostenfrei herunterladen. Außerdem gibt es eine Checkliste zum erfolgreichen Nachprüfungsverfahren vor dem Bundeskartellamt, zu beziehen hier.
Dem Bundeskartellamt obliegen in Gestalt der dort eingerichteten Vergabekammern des Bundes seit 1999 die Nachprüfungen von Vergabeverfahren des Bundes und der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber.
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