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Niederlage für Open Source Anbieter in der Schweiz

Insgeamt 18 Anbieter von Open Source Lösungen haben vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz ein Niederlage erlitten (Öffentliche Beratung v. 6.7.2010, B-3402/2009). Sie wollten den Vergabeentscheid des Bundesamts für Bauten und Logistik anfechten, das 2009 einen Auftrag im Wert von 42 Millionen Franken ohne vorherige öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben hatte.

Der Auftrag umfasst Lizenzverlängerungen sowie Wartung und Support für die Informatik von rund 40000 Bundesangestellten.  Das Gericht hat in seiner Sitzung vom 6. Juli nun mit vier zu einer Stimme entschieden, auf die Beschwerde nicht einzugehen.

Die ablehende Entscheidung begründeten die Richter damit, dass die Beschwerführer gar nicht als potentielle Auftragnehmer in Frage gekommen wären. Gegenstand des Auftrags sei die Weiternutzung der bestehenden IT-Infrastruktur des Bundes. Diese basiert aber seit 1999 auf einer Microsoft-Umgebung. Das Angebot der Beschwerdeführer sei damit letztlich eine Alternative zu dieser Infrastuktur und würde auf einen Strategiewechsel bei der Bundes-IT abzielen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die neue VOL/A 2009 in § 7 Abs. IV für den Unterschwellenbereich auch eine stärkere Berücksichtigung von beim Auftraggeber bereits vorhandenen (IT-)Strukturen und damit eine Aufweichung des Grundsatzes der produktneutralen Beschaffung vorsieht:

Der Zusatz „oder gleichwertiger Art“ kann entfallen, wenn ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt dann vor, wenn die Auftraggeber Erzeugnisse oder Verfahren mit unterschiedlichen Merkmalen zu bereits bei ihnen vorhandenen Erzeugnissen oder Verfahren beschaffen müssten und dies mit unverhältnismäßig hohem finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Integration, Gebrauch, Betrieb oder Wartung verbunden wäre. Die Gründe sind zu dokumentieren.

Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

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