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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/08/2010 Nr. 7177

„Nun sag, wie hast du’s mit der nachhaltigen Beschaffung?“

Diese Gretchenfrage hatte die Fraktion Bündnis 90/die Grünen und die SPD in gleich mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung herangetragen. Nun liegen die Antworten vor. Große Erkenntnisse beinhalten diese allerdings nicht, vielmehr beschränken sie sich auf die Wiedergabe allgemeiner Programmsätze. Was allerdings auch zu erwarten war.

Ökologische und soziale Kriterien werden beachtet

Ökologische und soziale Kriterien werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe auf Bundesebene beachtet, so die Regierung in Ihrer Antwort (17/2613) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2541). Für alle Bundesdienststellen gelte bei der Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen nach VOB/A und VOL/A die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ aus dem Jahr 2008. Bei Bauvorhaben des Bundes sei außerdem der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ zu beachten. Darüber hinaus würden je nach konkretem Auftragsgegenstand außerdem Umweltzeichen wie bspw. der „Blaue Engel“ beachtet.

Hinsichtlich der Beachtung sozialer Kriterien heisst es, dass Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, was auch die Gesetzestreue umfasse. “Das bedeutet, dass auch alle relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen”, so die Regierung.

Problem Recyclingpapier

Daneben hatte sich die Fraktion nach dem Einsatz von Recyclingpapier in Einrichtungen der der Bundesregierung erkundigt (17/2543). In der Antwort der Regierung (17/2653) heisst es, dass, soweit die Ressorts auf den Einsatz von Recyclingpapier verzichteten, es sich vor allem um besondere Schriftstücke handele, für die erhöhte Qualitätsanforderungen an das Dokument und die Dokumentenechtheit gestellt werden. In Einzelfällten werde ”über Funktionsstörungen bei Druckern und Kopiergeräten sowie über schlechtere Druckqualität vor allem bei Farbdrucken beim Einsatz von Recyclingpapier berichtet, so dass aufgrund des erhöhten Wartungsaufwands und der Qualitätseinbußen auf Recyclingpapier verzichtet“ werde.

Und noch mal die SPD

Auf eine ähnliche Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2518) heisst es (17/2633), international vereinbarte Grundprinzipien wie die Kernarbeitszeitnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit gelten auch im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Mit anderen Worten also: Die geltenden vergaberechtlichen Vorgaben sehen eine Berücksichtigung von umweltbezogenen und sozialen Kriterien sowieso vor, Frage überflüssig. Die „Gretchenfrage“ in Goethes Faust endet übrigens auf: „…Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“

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