Die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge soll auf vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (17/4979) vor. Insgesamt sind 80 Streckenabschnitte betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundesstraße 521 in Frankfurt am Main.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, viele Bundesfernstraßen hätten das Ausbauniveau von Autobahnen erreicht, ohne dass die Maut erhoben werden könne. ”Diese Situation ist auch vor dem Hintergrund des erheblichen Finanzbedarfs für Erhalt und Ausbau der betroffenen Verkehrsinfrastruktur unbefriedigend“, schreibt die Bundesregierung.
Die Mehreinnahmen durch die Ausweitung der Mautpflicht würde auf 50 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 100 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren beziffert.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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