Sehr geehrter Herr Ott,
ich befasse mich gerade im Rahmen meines Aufgabengebietes in der Jugendföderung mit dem Thema Vergabe und Jugendföderung. Gibt es in dem Zusammenhang aktuellere Auffassungen, in wieweit die UVgO angewendet werden muss, wenn es um die Zuwendungen freier Träger geht und die nachfolgenden Ausgaben in Form von Sachmitteln und Honoraren?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
R. Söhndel

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