Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich gegen eine „Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“. Wenn Pläne der EU-Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umgesetzt würden, würde es vielfach zu Preiserhöhungen und mittelfristig zu Qualitätsverlusten bei der Wasserversorgung kommen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12394), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Bemerkenswerter Schachzug: Die Fraktion beruft sich dabei auf einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags.
Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion einen auf dem CDU-Bundesparteitag vom 3. bis 5. Dezember 2012 in Hannover gefassten Beschluss begrüßen, in dem es zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unter anderem heißt:
„Die im Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung und Handlungsspielräume, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte, gewachsene Strukturen zerstören. Dies wird die CDU im Interesse der Menschen in Deutschland nicht zulassen.“
Der Bundesregierung wird in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen, die Bestrebungen der EU-Kommission zu unterstützen.
In der Begründung des Antrages schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die von der Kommission mit Unterstützung des Ministerrates bevorzugte private Bereitstellung der Wasserversorgung, aber auch der sozialen Dienstleistungen bringe hohe Risiken für das Allgemeinwohl mit sich: „Bei privater Bereitstellung beispielsweise der Wasserversorgung besteht die Gefahr, dass notwendige Investitionen für die Instandhaltung und die Erneuerung der Versorgungsanlagen zur Aufrechterhaltung einer guten Wasserqualität unterbleiben. Die Nachteile und Gefahren privater Bereitstellung sind vielerorts größer als eventuelle Effizienzvorteile einer Privatisierung.“
Grundsätzlich heißt es in dem Antrag: „Wasser ist kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.“
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
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