In Deutschland gab es Anfang des Jahres 1150 Stromversorgungsunternehmen. Auch wenn man in Frage stellen kann, ob es angesichts der Dominanz der bekannten vier großen Versorger, die zusammen rund 80 % des deutschen Strommarktes beherrschen, überhaupt echten Wettbewerb auf dem Strommarkt gibt – auch der unterfällt dem Vergaberecht.
Wie die europaweite Ausschreibung einer Stromlieferung gestaltet wird, erläutert nun eine aktuelle Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes, kostenlos abzurufen hier.
Die Arbeitshilfe des UBA ist nach meiner Erfahrung mit größter Vorsicht zu genießen. Insbesondere die Regelungen zur Ermittlung der CO2 Minderung sind viel zu kompliziert. Ich halte es für fraglich, ob sich ein Bieter die Mühe macht, das auszufüllen oder nicht gleich davon Abstand nimmt, ein Angebot abzugeben. Ein UBA-Mitarbeiter (der nicht genannt werden will) hat das telefonisch bestätigt.
Auch die vorgesehenen Preismodelle sind m.E. untauglich. Vergabestellen mit „normalen“ Verbräuchen, wie Kommunen, Landkreise, Trink- und Abwasserzweckverbände sollten bei Ausschreibungen max. 2 Lose bilden (RLM / SLP) und sich für die Energie Festpreise über die Laufzeit (3 Jahre) anbieten lassen. Alles andere führt dazu, dass nur wenige Angebote eingehen und der Aufwand für die Vergabstelle nicht mehr zu bewältigen ist.