Laut FAZ ist noch in dieser Nacht mit einer Einigung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu rechnen. Einen prominenten Platz hat das Vergaberecht darin nicht ergattern können, sicher zu Recht, denn es gibt dringenderen Handlungsbedarf. Gleichwohl haben es immerhin zwei Themen, Öffentliche-Private Partnerschaften (ÖPP) und die Tariftreue im Vergaberecht, hinein geschafft, letztere noch strittig, zu erkennen an den „[ ]“. Nachfolgend die Texte im Original mit Stand 24.11.2013.
Noch eine Ergänzung zur Vergabe von Wegenutzungsverträgen für Strom und Gas gemäß § 46 EnWG:
In den Rdnrn. 2217 ff. des Entwurfs (Stand: 24.11.2013) heißt es:
„Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilnetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.“