Noch eine Ergänzung zur Vergabe von Wegenutzungsverträgen für Strom und Gas gemäß § 46 EnWG:

In den Rdnrn. 2217 ff. des Entwurfs (Stand: 24.11.2013) heißt es:

„Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilnetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.“

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