Nach Aufträgen des Verteidigungsministeriums (BMVg) und privater Rüstungsfirmen für öffentliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/514). Die Bundesregierung soll unter anderem auflisten, welche Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge das BMVg seit 2010 an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen erteilt hat, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind.
Auch interessiert die Fraktion, welche Zusammenarbeit zwischen wehrwissenschaftlichen Dienststellen des BMVg oder der vom Ministerium grundfinanzierten Forschungseinrichtungen mit Hochschulen seit dem Jahr 2010 stattgefunden hat, die nicht zu den Einrichtungen der Bundeswehr gehören. Zudem fragen die Abgeordneten, welche Kenntnisse die Bundesregierung über militärische, wehrtechnisch relevante oder „Dual-Use“-Forschungsaufträge von privaten Firmen an öffentliche Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat, die nicht Einrichtungen der Bundeswehr sind und ob das Ministerium oder eine andere Stelle der Bundesregierung Ergebnisse derartiger Forschungsaufträge an andere Länder exportiert. Ferner fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Forschungsaufträge hat, die aus Etats des US-Verteidigungsministeriums oder anderer ausländischer Verteidigungsministerien finanziert werden, die mit der Begründung einer existierenden Zivilklausel in den Statuten, von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen abgelehnt wurden.
Durch eine vorausgegangene Kleine Anfrage der Linken (18/119) würde nun bereits – zumindest für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen – eine Übersicht über die bekannten Kooperationen mit ausländischen Verteidigungsministerien vorliegen, schreiben die Abgeordneten in der Anfrage. Nicht unterrichtet sei die Öffentlichkeit jedoch über den aktuellen Stand der Aufträge des BMVg. Genauso fehle eine Übersicht über existente Kooperationen hinsichtlich militärischer Projekte von öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit privaten Rüstungskonzernen.
Quelle: Bundestag
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