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Forschung im militärischen Bereich – Kooperationen mit privaten Rüstungskonzernen?

Die Bundestagsfraktion der Linken hatte nach dem aktuellen Stand der Aufträge des BMVg gefragt und wollte wissen, welche Kooperationen es hinsichtlich militärischer Projekte von öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit privaten Rüstungskonzernen gebe.Die verteidigungsbezogene Forschung in Deutschland ist nicht Bestandteil der allgemeinen öffentlichen Forschungsförderung, sondern wird als Ressortforschung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) durchgeführt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/514) deutlich.

Eine moderne und an den Einsatzerfordernissen ausgerichtete Ausrüstung sei für die effektive Auftragserfüllung der Bundeswehr und den bestmöglichen Schutz der Soldaten wichtig, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die hierfür notwendigen technologischen Grundlagen müssten im Rahmen wehrtechnischer Forschung erarbeitet werden. Eine Beteiligung von öffentlichen Forschungseinrichtungen an wehrtechnischer Forschung sei aus Sicht der Bundesregierung nicht zu beanstanden. Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft und das Bekenntnis zur Bundeswehr seien im Grundgesetz verankert.

Grundsätzlich strebe die Bundesregierung deshalb Transparenz im Bereich der öffentlich finanzierten Forschung an. Die Grenzen der Transparenz würden jedoch dann erreicht, wenn die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland einer Veröffentlichung entgegenstünden. Dies sei der Fall, wenn aus der Summe der veröffentlichten Informationen Rückschlüsse auf wehrtechnische Interessenschwerpunkte und damit letztlich Fähigkeitslücken der Bundeswehr gezogen werden können.

Dem Wunsch nach einer genauen Aufstellung kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht nach. Die gewünschte Übersicht über alle Forschungsaufträge des BMVg an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen seit dem Jahr 2010 stelle aufgrund der geforderten Detailinformationen eine schutzwürdige Zusammenstellung dar, da sie detaillierte Rückschlüsse auf Stärken und Schwächen der Ausrüstung der Bundeswehr zulasse, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Bundestag

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