Die Kostenermittlungen von Straßenbauvorhaben müssen grundsätzlich mit dem Planungsfortschritt aktualisiert werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1082) zu Kostensteigerungen bei Projekten des Bedarfsplans Straße. Dies sehe das geltende Regelwerk des Straßenbaus bereits heute vor. Die Bundesregierung teilt daher nicht die Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung hierfür erforderlich sei, heißt es weiter. Quelle: Bundestag
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