Die Einnahmen aus der geplanten Pkw-Maut sollen zusätzlich für die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen sollen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1126).
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, er will die zukünftigen geringeren LKW-Mauteinnahmen wegen des neuen Wegekostengutachtens durch eine Ausdehnung der Lkw-Maut auf weitere 1.000 Kilometer vier- und mehrstreifige Bundesstraßen und die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgleichen. Der Rest werde aus dem allgemeinen Haushalt überwiesen.
Als Termin für die Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Bundesstraßen nannte er den 1. Juli 2015, die 7,5-Tonner sollen zum 1. Oktober 2015 einbezogen werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen könnte Mitte 2018 eingeführt werden, sagte er weiter.
Die bisherige Ausweitung der Lkw-Maut auf vier- und mehrstreifige Bundesstraßen führte zu keinen signifikanten Verkehrsverlagerungen. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/689) hervor, die der Ausschuss zur Kenntnis nahm. In der Mehrzahl der Fälle sei die Verlagerung zurück auf die Autobahnen erfolgt. Auf nachgeordnete Straßen sei dies nur in wenigen Ausnahmen der Fall gewesen.
Dies wurde von allen Fraktionen begrüßt. Allerdings wandte die Linksfraktion ein, dass die „gefühlte Lage vor Ort“ oft anders sei. Ihr Sprecher wies zudem darauf hin, dass die Einnahmen aus dieser Maut geringer ausgefallen seien als angenommen. Er kritisierte, dass ein Viertel der Einnahmen für Betriebskosten wieder ausgegeben werden müsste. Die Union wies darauf hin, dass ein Ausweichverhalten zumindest kein Flächenproblem sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstrich, dass die Lkw-Maut funktioniere. Deshalb sei die Fraktion auch für eine Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen. Auch die SPD-Fraktion wertete es als positives Signal, dass kaum Verlagerungen auf nachgeordnete Straßen stattgefunden habe.
Quelle: Bundestag
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