Der rheinland-pfälzische Staatssekretär David Langner eröffnete im Mainzer Arbeitsministerium eine zweitägige Fachtagung zur Ausschreibungspraxis im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dabei begrüßte er, dass die sozialen Kriterien für die Beschäftigten in wettbewerblichen Vergaben in diesen Branchen europaweit an Bedeutung gewonnen haben.
„Gewinne in Ausschreibungen können nicht auf Kosten des Einkommens der Beschäftigten erzielt werden. Eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten, wie zum Beispiel nach den Branchentarifverträgen im SPNV, ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen guten Personenverkehr auf Straße und Schiene in Rheinland-Pfalz”, so Langer.
In Rheinland-Pfalz sichere dies das Landestariftreuegesetz, welches bundes- und europaweit als Modell für wettbewerbliche Verfahren in der Branche große Beachtung gefunden hat. „Nur bei Sicherstellung des Gehaltsniveaus der Beschäftigten nach Ausschreibungen lässt sich auch auf Dauer eine hohe Motivation und Qualität im ÖPNV und SPNV sicherstellen“, erklärte der Staatssekretär. Ohne entsprechende Vorgaben ließen sich keine nachhaltigen Verbesserungen für die Fahrgäste und Reisenden in dieser Branche erreichen. Tariftreueregelungen seien daher im Falle von wettbewerblichen Verfahren ein unverzichtbarer Bestandteil von Ausschreibungen, so Langner.
Bei der Fachtagung stellen die europäischen Sozialpartner im Eisenbahnverkehr auf Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite die Ergebnisse eines europaweiten Forschungsprojekts vor. Dieses wurde in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Schienenverkehr und der Schweiz im letzten Jahr durchgeführt. Langner wertete die vorgetragenen Ergebnisse als Erfolg. Insbesondere freue er sich, dass die Experten in ihrem Abschlussbericht Rheinland-Pfalz mit seinem Tariftreuegesetz und dem Aufgreifen europäischer Vorgaben als vorbildlich in Europa bezeichnen. „Ich hoffe, dass sich diese Entwicklung europaweit in diese Richtung fortsetzt. Für uns ist diese Anerkennung Ansporn, unseren Weg konsequent weiter zu gehen.“
An der Expertentagung in Mainz nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer auch Repräsentanten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Eisenbahnunternehmen sowie weitere europäische und deutsche Fachleute teil. Diskutiert wird neben den aktuellen Entwicklungen der deutschen Tariftreuegesetze auch das Votum des europäischen Parlamentes im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu weiteren Liberalisierungsschritten im ÖPNV. Ende Februar 2014 hatte das europäische Parlament im Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten „4. Eisenbahnpaket“ in erster Lesung beschlossen, dass es künftig grundsätzlich eine Festlegung sozialer Mindeststandards bei Ausschreibungen im ÖPNV geben soll. Langner erklärte: „Die Sozialpartner hatten sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Verfahrensweise ausgesprochen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgeschlossen wird. Wir hoffen, dass zeitnah nach der Wahl zum EU-Parlament das Gesetzgebungsverfahren fortgeführt und abgeschlossen werden kann. So hätten wir in naher Zukunft europaweit die Pflicht zu sozialverträglichen Ausschreibungen.“
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