„Hilfstätigkeiten für den Landverkehr“ lautet unscheinbar der Titel der TED-Bekanntmachung 2014/S 191-337813 vom 10. Oktober 2014 mit dem Untertitel „Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Tatsächlich geht es dabei um die Ausdehnung des Mautsystems auf weitere ca. 1 100 km vierstreifig ausgebaute Bundesstraßen, was einer Ausweitung des mautpflichtigen Streckennetzes um ca. 7 % entspricht. Zum Zuge kam das Konsortium Toll Collect.
Auszug aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
„Das Betreiberkonsortium ist Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Patenten, die für den Betrieb des vorhandenen Mautsystems erforderlich sind. Aufgrund dieser Ausschließlichkeitsrechte ist es Dritten unmöglich, für die neu zu bemautenden ca. 1 100 km vierstreifig ausgebauten Bundesstraßen ein Mautsystem zu errichten, das Komponenten des vorhandenen Mautsystems (insbesondere die OBUs) nutzt.Ein anderer Anbieter als Toll Collect müsste für ca. 1 100 km vierstreifig ausgebaute Bundesstraßen ein komplett neues Mautsystem errichten. Dieses Mautsystem müsste dann an die Systeme bei der Kontrollbehörde Lkw-Maut, dem Bundesamt für Güterverkehr, andocken. Dies betrifft u. a. die Prozesse zur Kontrolle auf Bundesstraßen sowie die Nacherhebungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das „neue Mautsystem“ würde für den Auftraggeber zu nicht einzuschätzenden Umstellungsaufwänden und -risiken führen, wie Fehlfunktionen des neuen Systems oder der Schnittstellen zum Bundesamt für Güterverkehr, Ausfällen bei der Mauterhebung usw. Ein jederzeit störungsfreier und reibungsloser Betrieb wäre nicht sichergestellt. Dies hat jedoch für das BMVI oberste Priorität und ist unverzichtbar.“
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