Es geht auch anders als in Berlin: Die Ausschreibung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sogenannten Stuttgarter Netz kommt gut voran. Zahlreiche Unternehmen haben sich beworben und wurden für Angebote zugelassen. Nun startet die zweite Phase des Vergabeverfahrens. Das Interesse ist unter anderem wegen des Fahrzeugfinanzierungsmodells des Landes groß. Vorgabe bei den Fahrzeugen: Kostenloses (!) WLAN.
“Die Unterlagen für die Angebotsabgabe wurden in der vergangenen Woche verschickt. Das Interesse an der Vergabe des durch Stuttgart laufenden SPNV-Netzes zwischen Karlsruhe, Mannheim, Würzburg, Crailsheim, Neu-Ulm und Tübingen ist unter anderem wegen des Fahrzeugfinanzierungsmodells des Landes groß“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Der Minister erklärte, nach dem bisherigen Zeitplan solle der Zuschlag für die erfolgreichen Bieter bis spätestens August kommenden Jahres erteilt werden. Parallel würden der Darlehenswettbewerb für das Baden-Württemberg-Modell zur Fahrzeugfinanzierung ausgeschrieben sowie Gespräche über einen Förderkredit mit der Europäischen Investitionsbank geführt.
14,9 Millionen Zugkilometer pro Jahr
Das Stuttgarter Netz umfasst Verkehrsleistungen im Umfang von 14,9 Millionen Zugkilometer pro Jahr davon circa 300.000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Das Netz ist in drei Lose aufgeteilt.
Die Aufnahme der Verkehrsleistungen in den einzelnen Losen durch die erfolgreichen Bieter soll gestuft zwischen Dezember 2018 und Dezember 2019 erfolgen. Für den Zeitraum vom Auslaufen des großen Verkehrsvertrages im September 2016 bis zur Verkehrsaufnahme im Stuttgarter Netz wird es eine Vergabe für den Übergangszeitraum geben.
Die genannten Übergangsleistungen werden ebenfalls ausgeschrieben, um durch den Wettbewerb in diesem Zeitraum möglichst erste qualitative Verbesserungen gegenüber dem heutigen Angebot zu erreichen.
Die Leistungen sind mit elektrischen Neufahrzeugen zu erbringen. Die Investitionssumme hierfür beträgt voraussichtlich circa 500 Millionen Euro. Vorgegeben wird kein bestimmter Fahrzeugtyp (z. B. Doppelstocktriebzüge), sondern vorzuhaltende Sitzplatzkapazitäten. Die Fahrzeuge sind jedoch zwingend außen und innen im neuen einheitlichen Landesdesign zu gestalten. Sie müssen überdies folgende Merkmale aufweisen:
Minister Hermann betonte, das für die Stuttgarter Netze vorgesehene Fahrplanangebot stelle gegenüber dem heutigen Zustand eine deutliche Verbesserung dar:
Das im Rahmen des ÖPNV-Pakts in der Region Stuttgart verankerte Metropolexpresskonzept sieht ein halbstündlich vertaktetes Zugsystem von Stuttgart nach Pforzheim, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Aalen, Geislingen, Tübingen und Horb vor.
Die Metropolexpresszüge halten innerhalb des S-Bahn-Bereichs nur an den großen Stationen, außerhalb dann an allen Stationen und bieten so schnelle Verbindungen in die Landeshauptstadt.
In der nun ausgeschriebenen Vorstufe soll der 30-Minuten Takt zunächst auf den nachfragestärkeren Strecken bis Pforzheim, Heilbronn, Gaildorf, Schwäbsich Gmünd, Süßen und Tübingen umgesetzt werden.
Im Stuttgarter Netz werden zwei Modelle zur Gewährung von Fahrzeugfinanzierungshilfen zur Anwendung kommen: das „BW-Modell“ und das Kapitaldienstgarantie-Modell (KDG). In beiden Modellen übernimmt das Land gegenüber der finanzierenden Bank eine Garantie für die Erfüllung des Schuldendienstes aus dem Fahrzeugkauf (Kapitaldienstgarantie) für den gesamten Abschreibungszeitraum. Dadurch können die günstigeren Kreditkonditionen des Landes weitergegeben werden und das Land spart dadurch Kosten. In beiden Modellen kauft zunächst der Betreiber die Fahrzeuge bei einem Fahrzeughersteller, veräußert sie weiter und mietet sie zur Erbringung der Verkehrsleistung zurück.
Beide Modelle sind optional: Die Bieter können, müssen sie aber nicht in Anspruch nehmen. Aufgrund der Loslimitierung ist aber damit zu rechnen, dass zumindest in einem Los eines der beiden Modelle in Anspruch genommen wird.
Los Bezeichnung Umfang
1a Neckartal 6,8 Mio. Zug-km/a
1b Rems-Fils 3,7 Mio. Zug-km/a
1c Franken-Enz 4,3 Mio. Zug-km/a
In den Vergabebedingungen für das Netz 1 ist eine Loslimitierung festgelegt, das heißt dass jeder Bieter maximal für zwei der drei Lose im Stuttgarter Netz den Zuschlag erhalten kann.
Quelle u.a.: Staatsministerium Baden-Württemberg
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