Am 19. November 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vorgelegt. Diese Eckpunkte werden aktuell noch im Kreis der Bundesressorts abgestimmt und sollen vom Bundeskabinett noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das Interessante steht zwischen den Zeilen.
Erwartungsgemäß bleibt das Eckpunktepapier (Download unter diesem Link) recht abstrakt. Neben inhaltlichen Änderungen durch die neuen EU-Richtlinien soll aber auch die Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht werden: Von den Einen seit Jahren als heillos verschachtelt und unsystematisch kritisiert, von den Anderen als angeblich „in der Praxis bewährt“ verteidigt. Auch wenn sich das Papier an diesem Punkt bedeckt hält: Die VOL/A wird ebenso wie die VOF bald zur Rechtsgeschichte zählen, während sich der Baubereich mit mehr oder weniger stichhaltigen Argumenten weiter sein Eigenleben sichern kann. „Die [neue] Struktur trägt aber weiterhin den Besonderheiten bestimmter Leistungen, z.B. der Bauleistungen, Rechnung“, heißt das dann politisch korrekt im BMWi-Eckpunktepapier.
Immerhin, so muss man in Kenntnis der vielen Akteure und Interessensvertreter im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe anerkennen, zumindest eine teilweise Vereinfachung. Wer von einem einheitlichen Vergabegesetzbuch nach dem Vorbild Österreichs geträumt hat, dürfte spätestens jetzt aufgewacht sein.
Der nationale Zeitplan der Umsetzung sieht aktuell wie folgt aus:
– 1. Quartal 2015: Kabinettbeschluss zur GWB-Novelle,
– 3./4. Quartal 2015: Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat,
– 3./4. Quartal 2015: Kabinettbeschluss zu den novellierten Verordnungen,
danach Zustimmung des Bundesrats.
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