Mit Beitrag (
Mit Inkrafttreten der neuen Zuständigkeitsverordnung für Nachprüfungsverfahren erfahren die fünf Vergabekammern in NRW eine Zusammenlegung auf zwei Standorte. Damit erfolgt eine Anpassung an die gestiegene Komplexität im Vergaberecht durch eine Bündelung der Kompetenzen.Die Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren (ZuStVO NpV NRW), die zum 1. Januar 2015 inkraft trat, erfolgte die Zusammenlegung der fünf Vergabekammern auf zwei Standorte. Die Vergabekammer Westfalen und Vergabekammer Rheinland–mit Spruchkörper in Düsseldorf.
Die Vergabekammern Westfalen bei der Bezirksregierung Münster und Rheinland bei der Bezirksregierung Köln werden jeweils über mehrere Spruchkörper verfügen. Die räumliche Zuständigkeit der Vergabekammer Westfalen erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg.
Die Vergabekammer Rheinland deckt die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf ab, wobei neben einem Spruchkörper bei der Bezirksregierung Köln ein weiterer Spruchkörper seinen Sitz als Außenstelle der Bezirksregierung Köln am Standort der Bezirksregierung Düsseldorf haben wird.
Nachprüfungsanträge sind zukünftig an die Vergabekammer Westfalen bzw. an die Vergabekammer Rheinland zu richten.
Für den Regierungsbezirk Köln: | Für den Regierungsbezirk Düsseldorf: |
Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fax: 0221 – 147 2889 |
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Fax: 0211 – 475 3989 |
Für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg: |
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Fax: 0251 – 411 2165 |
Anhängige Verfahren werden durch die Übergangsregelungen der Verordnung automatisch auf die jeweiligen Vergabekammern überführt.
Quelle: vergabe.nrw.de
0 Kommentare