Das Bundeskabinett hatte Anfang Februar die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PDF: 850 KB) beschlossen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der heute beschlossenen Verordnung haben wir die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur kann bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort: Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen.“
Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig wird die Höhe der Förderung also nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Dies senkt die Kosten. Das Ausschreibungsdesign ist so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet worden, um eine hohe Akteursvielfalt im Markt zu bewahren. Gleichzeitig wird ein faires Verfahren sichergestellt und die vielfältigen Interessen zwischen Kosteneffizienz, Realisierungsrate, Akteursvielfalt und Akzeptanz in einen angemessenen Ausgleich gebracht.
Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur. Sie wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2015 500 MW, im Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben. Werden Anlagen nicht realisiert, wird das Volumen der folgenden Ausschreibungen entsprechend angepasst.
Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates und tritt damit im Februar 2015 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Der Gesetzentwurf wurde in einem transparenten Verfahren mit allen Interessierten konsultiert.
Die Verordnung ist hier (PDF: 850 KB) abrufbar (nicht amtliche Lesefassung). Zusätzliche Informationen zur Verordnung finden Sie hier.
Quelle: BMWi
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