Der Bundesrat fordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3785) durch den Gesetzentwurf des Bundesrates (18/3563) zu ersetzen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/3993) vorgelegt hat. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag des Bundesrates ab.
Das Regionalisierungsgesetz regelt, wie viel Geld die Länder zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vom Bund bekommen. Die Bundesregierung schlägt in ihrem Entwurf dabei einen Betrag von 7,41 Milliarden Euro im Jahr vor, der mit dem Faktor 1,5 Prozent jährlich dynamisiert werden soll. Die Länder wollen 8,5 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die jährliche Dynamisierungsrate soll zwei Prozent betragen.
Quelle: Bundestag
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