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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/05/2015 Nr. 22388

Bundesrechnungshof: Kritik an unnötigen Aussgaben

Der Bundesrechnungshof hat unnötige Ausgaben kritisiert. So habe z.B. das Bundesverteidigungsministerium seit dem Jahre 2002 mindestens 50 Millionen Euro für einen eigenen Fernsehsender ausgegeben, ohne den Bedarf für den Sender nachzuweisen.

So heißt es in den vom Bundesrechnungshof als Unterrichtung (18/4650) vorgelegten Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (weitere Prüfungsergebnisse). Das Bundeswehrfernsehen werde für den Auslandseinsatz betreiben, obwohl fast alle Soldaten in den Einsatzgebieten deutschsprachige öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender empfangen könnten. Das Verteidigungsministerium habe die Notwendigkeit des Fernsehsenders seit mehr als zwölf Jahren nicht nachweisen können und sollte daher keine neuen Ausgabeverpflichtungen für das Bundeswehr-Fernsehen mehr eingehen, schreibt der Bundesrechnungshof.

Unzufrieden zeigt sich der Bundesrechnungshof auch mit der Erhebung der Versicherungssteuer, die der Bund 2009 von den Ländern übernommen hat. „Seitdem ist es ihm nicht gelungen, die notwendigen IT-Verfahren für eine zeitgemäße Steuerverwaltung einzuführen“, kritisiert der Bundesrechnungshof. Zur Erhebung der Steuer müsse der Bund IT-Unterstützungsleistungen des Freistaats Bayern einkaufen, was jährlich 200.000 Euro koste.

Für zu hoch hält der Bundesrechnungshof auch die Vergütung, die die gesetzlichen Krankenkassen für die Einziehung der Sozialbeiträge von den Arbeitgebern erhalten. Derzeit betrage die Vergütung 863 Millionen Euro pro Jahr. Die Krankenkassen könnten jedoch nicht nachweisen, welche Kosten ihnen tatsächlich entstehen würden. Kritisiert wurden zudem Straßenbauprojekte wie der nach Ansicht des Rechnungshofs überflüssige Neubau einer Rheinbrücke bei Karlsruhe. Durch Planungsänderungen koste jetzt der erste Bauabschnitt der Bundesstraße 96n auf Rügen mit 80 Millionen Euro so viel wie zunächst für den Bau beider Abschnitte zusammen veranschlagt worden sei.

Quelle: Deutscher Bundestag

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