Öffentliche Auftraggeber, die Kommunalfahrzeuge oder Omnibusse beschaffen wollen, finden in einem neuen Leitfaden Empfehlungen, wie sie Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einbeziehen können.
Ziel ist vor allem, die durch diese Fahrzeuge verursachten Schadstoff- und Geräuschbelastungen zu verringern.
Der „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeugen und Omnibussen“ basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel. Separate Anbieterfragebögen für Kehr- und Müllfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte gemäß Richtlinie 97/68/EG und Omnibusse können von öffentlichen Auftraggebern in Ausschreibungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis verwendet werden.
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